Hallo Frau Bader,
nach 3-jaehriger Elternzeit, welche im November 2014 auslief, habe ich mit meinem Arbeitgeber einen ruhenden Arbeitsvertrag bis April 2016 vereinbart. D.h. nur noch die Nebenpflichten bestehen. Nun habe ich im Maerz 2015 mein zweites Kind bekommen.
Kann ich aus dem noch ruhendem Arbeitsverhaeltnis heraus erneut bis zu 3 Jahre Elternzeit beantragen oder besteht hier kein Anspruch mehr?
Lieben Dank fuer eine Auskunft!
von
mammamia77
am 09.06.2015, 08:18
Antwort auf:
Nach 3 jaehriger Elternzeit nun ruhener Arbeitsvertrag: jetzt erneut Schwanger
Hallo,
bis zum Ende des Ruhens bestehen keine Ansprüche - es sei denn, das Ruhen wird einvernehmlich aufgehoben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2015
Antwort auf:
Nach 3 jaehriger Elternzeit nun ruhener Arbeitsvertrag: jetzt erneut Schwanger
Danke fuer die schnelle Antwort,
D.h. waehrend des aktuell ruhenden Arbeitverhaeltnisses kann ich nicht ohne Zustimmung des AG einfach Elternzeit anmelden.
Besagt das Gesetz, dass dies ausschliesslich innerhalb eines aktiven Arbeitverhaeltnisses moeglich ist?
Falls ja, muss ich dann das Arbeitverhaeltnis aufleben lassen um dann sofort wieder in Elternzeit gehen zu koennen?
LG
von
mammamia77
am 09.06.2015, 14:20
Antwort auf:
Nach 3 jaehriger Elternzeit nun ruhener Arbeitsvertrag: jetzt erneut Schwanger
Du kannst 7 Wochen bevor das Ruhen endet Elzernzeit melden und diese nehmen. Was über ist von den drei Jahren des letzten Kindes.
Vorher musst Du keine anmelden.
von
Sternenschnuppe
am 09.06.2015, 18:43
Antwort auf:
Nach 3 jaehriger Elternzeit nun ruhener Arbeitsvertrag: jetzt erneut Schwanger
Danke Sternschnuppe, aber die drei Jahre habe ich ja bereits mit meinem ersten Kind verbraucht.
von
mammamia77
am 12.06.2015, 08:58