Frage: Mutterschutzgeld beim 3. Kind

Hallo Frau Bader Ich habe die Elternzeit meines ersten Kindes vor dem Mutterschutz des zweiten Kindes beendet, um Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe meines Vollzeitgehalts zu erhalten. (Eine laufende Elternzeit kann auf Grund neuer Mutterschutzfristen auch vorzeitig beendet werden, unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerin während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat oder nicht. Die vorzeitige Beendigung bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers; die Arbeitnehmerin soll dem Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung der Elternzeit lediglich rechtzeitig mitteilen (§ 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG)). Jetzt bin ich wieder schwanger und das Baby kommt auch in der Elternzeit. Habe ich dann wieder Anspruch auf mein volles Mutterschaftsgeld? Wenn ja reicht es wenn ich meinem Arbeitgeber einfach schriftlich Bescheid gebe, selbstverständlich mit Attest? Herzlich Dank für Ihre Antwort

von Pustolovka am 26.01.2015, 22:16



Antwort auf: Mutterschutzgeld beim 3. Kind

Hallo, Sie können wieder die EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2015



Antwort auf: Mutterschutzgeld beim 3. Kind

Hallo Ja, das kann man beliebig fortführen. Nicht vergessen, bis zu 12 Monate Elternzeit kann man auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag übertragen lassen.

von Sternenschnuppe am 26.01.2015, 22:34



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