Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin momentan in Elternzeit (im zweiten Jahr). Ich bin wieder schwanger, und erwarte mein drittes Kind im April.
Ich habe hier im Forum gelesen, dass es ab 2013 eine Gesetzesänderung gibt. Die besagt, dass ich vorzeitig die Elternzeit vom zweiten Kind beenden kann (zum: ein Tag vor Mutterschutzbeginn). So wäre angeblich der Arbeitgeber verpflichtet mir wieder den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (13 € pro Tag von der Krankenkasse) zu bezahlen.
Stimmt das?
Habe nämlich gerade eben bei meiner Krankenkasse angerufen, und die Dame meinte zu mir: "das ist Arbeitgeber sache" und ich muss mich mit dem AG in verbindung setzten. Dieser weiß davon aber auch nichts. (Will sich aber angeblich schlau zum Thema machen)
Wenn es diese Gesetzesänderung gibt, wäre meine zweite Frage: Was passiert mit den restlichen 1,5 Jahre Elternzeit (Elternzeit vom zweiten Kind)? Verfallen die? Oder kann die Zeit später nochmal genommen werden?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt!
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Tanja W.
von
MarsT
am 13.12.2012, 10:44
Antwort auf:
Mutterschutz während Elternzeit
Hallo,
die Sachbearbeiter bei der Krankenkasse sind auch nicht immer auf dem neuesten Stand.
Ab 2013 haben Sie die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die vorherige Elternzeit zu beenden und auch den Arbeitgeberanteil von Mutterschaftsgeld zu erhalten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.12.2012
Antwort auf:
Mutterschutz während Elternzeit
Ich habe dies dazu gefunden:
Die zweite Frage, ob die Elternzeit auch vorzeitig beendet werden kann, nur um erneut Mutterschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen, kann für Kinder, die ab dem 01.01.2013 geboren werden, klar zugunsten der jeweiligen Arbeitnehmerin beantwortet werden. Das am 18.09.2012 beschlossene „Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldbezugs“, das für ab 2013 geborene Kinder gelten wird, ändert § 16 Abs. 3 des BEEG dahingehend ab, dass die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen in Anspruch genommen werden kann. Die Arbeitnehmerin soll die Beendigung der Elternzeit dem Arbeitgeber lediglich noch mitteilen.
Und das steht hier: http://pm.connektar.de/recht-gesetz/vorzeitige-beendigung-der-elternzeit-uebertragung-der-restelternzeit-und-verlaengerung-der-elternzeit-3258
Würde ich dem AG ausdrucken und übergeben!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 13.12.2012, 10:53
Antwort auf:
Mutterschutz während Elternzeit
Hi,
vielen Dank, habe den Link gleich per E-Mail an mein Arbeitgeber weitergeleitet! :D
Bin ich nach dem Mutterschutz wieder verpflichtet Elternzeit zu nehmen? Da ich vor der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet habe. Nun will aber mein Mann unbedingt zwei Jahre zu Hause bleiben beim dritten Kind. Da sollte ich ja dann schon Vollzeitarbeiten nach dem Mutterschutz!?!
Ich vermute mal der AG ist nur verpflichtet mir wieder eine Teilzeitstelle anzubieten?
von
MarsT
am 13.12.2012, 11:16
Antwort auf:
Mutterschutz während Elternzeit
Nein, Du musst nach der Geburt keine Elternzeit machen. Du musst nur den Mutterschutz nach der Geburt machen. Danach kannst Du wieder voll arbeiten gehen (wenn Du ansich einen Vollzeitvertrag hast). Auf TZ könntest Du nur unter bestimmten Voraussetzungen bestehen - das ist viel schwieriger.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 13.12.2012, 14:18
Antwort auf:
Mutterschutz während Elternzeit
Nach Beendigung der EZ lebt der alte AV wieder auf. Wenn das ein TZ Vertrag war natürlich nur als TZ Vertrag. Sie müssen dann eine Änderung vereinbaren, wenn Sie VZ arbeiten möchten.
von
Lina_100
am 14.12.2012, 00:10