Hallo Frau Bader, mein 1. Kind wurde 08.2015 geboren, seitdem befinde ich mich in 2-jähriger Elternzeit. Elterngeld erhalte ich aktuell keines mehr. Seit Mitte letzten Jahres arbeite ich in meinem alten Unternehmen auf Minijob-Basis mit separatem Vertrag. Nun bin ich wieder schwanger, ET ist der 26. April. Ist folgendes Richtig: Die laufende Elternzeit unterbreche ich 6 Wochen vor ET, um mit meinem ursprünglichen Vollzeit-Vertrag wieder in Mutterschutz zu gehen und somit die volle Summe an Mutterschaftsgeld zu erhalten (also 13,- Euro von der Krankenkasse und den Rest vom AG bezogen auf den Vollzeit-Vertrag )? Danach nehme ich wieder 2 Jahre Elternzeit für mein 2. Kind, somit bis voraussichtlich April 2019. Was passiert mit den restlichen Tagen aus der aktuellen Elternzeit? Muss mein Arbeitgeber zustimmen, dass ich diese an das Ende der Elternzeit für mein 2. Kind hänge? Die Elternzeit würde dann bis 08.2019 gehen, oder? Was passiert mit meinem Minijob? Muss ich diesen kündigen? Aktuell ist der Vertrag befristet bis August, ich werde diesen aber nicht mehr wahrnehmen können, wenn das 2. Kind da ist. Vielen Dank Sandra
von Blackmagic83 am 03.01.2017, 19:20