Hallo Frau Bader,
meine Fragen: Kind 1 kommt am 01.08.2009 zur Welt. Die Mutter reicht Elternzeit für zwei Jahre ein (würde ja heißen bis 31.07.2011 ?). Geplanter Geburtstermin für Kind 2 ist der 15.07.2011 - sollte sich das Kind daran halten, gäbe es zu Beginn eine Überschneidung von (alter) Elternzeit und (neuem) Mutterschutz, der aber auch darüberhinaus weiterläuft... Das Beschäftigungsverbot liefe also bis Anfang September.
1. Frage: Für diese Zeit steht der Mutter ja das Geld der Krankenkasse zu... und auch der Arbeitgeberzuschuss für die Wochen nach Elternzeit Kind 1 (31.07. bis 08.09.) ???
Aus der Zeit vor Kind 1 besteht noch ein Anspruch auf Urlaub.
2. Frage: Wird dieser auf die Zeit nach Kind 2 übertragen und kann im Falle einer Kündigung ausbezahlt werden ?
Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe,
Maya
Mitglied inaktiv - 15.03.2011, 14:13
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und alte Elternzeit / Resturlaub
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2011
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und alte Elternzeit / Resturlaub
Nachtrag:
Die Mutter hat während Elternzeit zu Kind 1 nicht gearbeitet.
Ergänzung zu Frage 1: Wenn ja, auf Basis des alten Gehalts vor Kind 1 ?
Mitglied inaktiv - 15.03.2011, 14:25
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und alte Elternzeit / Resturlaub
1) Der AG muss den Krankenkassenanteil aufstocken bis zum vollen Gehalt ab dem 01.08. (wäre ja der 1. Arbeitstag) bis zum Endes des Mutterschutzes.
Du erwirbst zudem Urlaubsanspruch für Aug und Sep 2011.
2) Der noch ausstehende Urlaub von Kind 1 wird übertragen. Du kannst ihn in dem Jahr nehmen, in dem deine Elternzeit für Kind 2 endet oder in dem Jahr danach!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 15.03.2011, 18:33