Muss ich Angst um meine Wohnung haben aufgrund meiner KInder

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich Angst um meine Wohnung haben aufgrund meiner KInder

Ich bin langsam wirklich am verzweifeln. Wir sind vor zwei Monaten in eine Wohnung gezogen mit unseren zwei kindern 11 und 3 Nun kommen immer wieder Beschwerden von Unseren Nachbarn unter uns. Das es zu laut getrampelt wurde und das meine tochter zu laut lache und deswegen ihr sohn nicht schlafen kann. Sicherlich ist es mal laut bei uns doch nicht so wie die nachbarn es immer wieder beschreiben, sie haben sich sogar alles aufgeschrieben von wann bis wann wir wohl laut gewesen sein sollten. Da waren Zeiten dabei wo wir schon alle im Bett waren oder Tage wo wir nicht mal zuhause waren. Naja nun ist es so das die Nachbarn sich bei deren Vermieter zum dritten mal beschwert haben und der sich bei unseren Vermieter. Er hat uns nun per email geschrieben mit folgendem Text: am Sonntag erreichte mich nachfolgende Mail. Siehe Mail 1 - der Hausverwaltung, siehe Mail 2 des Nachbarn ! Desweiteren folgte ein Telefonat, wo die Hausverwaltung eine auserordentliche Sitzung der Mieteigentümer einberufen möchte. Da können Anträge abgestimmt werden, wo sich die Minderheit dann fügen wird/muss. Sie können sich vorstellen, was da ev. Antrag sein wird ! Letztmalig muss ich Sie bitten, dies zu klären/abzustellen. Gerne direkt mit Ihrem Nachbarn ! Nur weitere Reklamationen können u werden nicht geduldet, da der Hausfrieden, wo jahrelang bestens war, stark gefährdet ist. Mit freundlichen Grüßen Und nun die mail von unseren Nachbarn vom Samstag : Abermals muss ich mich wegen der Nachbarn über uns beschweren. Der Krach der heute nach mittlerweile 21 Uhr veranstaltet wird ist für mich unerhört!! Unser Sohn geht um 20 Uhr ins Bett doch dieser enorme Lärm lässt ihn nicht zur Ruhe kommen. Die Kinder über uns lachen sehr laut und trampeln dermaßen dass die Vibrationen im Zimmer unseres zu spüren sind. Sowohl ich als meine Frau möchten ebenfalls gerne zur ruhe kommen ich nach einer knapp 50 Stunden Woche und meine Frau nach ihrer Tätigkeit als Mutter. Da unser Sohn Grade eine sehr harte Phase durchmacht. Bei der Miete die immer gezahlt wurde kann ich verlangen meine ruhe zu haben. Wenn dies nicht klappt bin ich gezwungen Konsequenz zu ziehen und uns eine neue Wohnung zu suchen. Ich komme langsam an meine Grenzen. Es nimmt Züge an weshalb wir die letzte Wohnung gekündigt haben. Ich hoffe sie Unternehmen etwas und wir haben weiterhin ein gutes Vertragsverhältnis. So nun hab ich echt angst das man entscheidet das wir ausziehen müssen, doch meine Tochter ist im Kindergarten und unter der woche immer um acht im bett nur am wochenende erst gegen halb zehn je nach dem wie lange sie mittagsschlaf gemacht hat. Ich weiss nicht mehr was ich tun soll.

von susiratlos am 12.04.2016, 15:42



Antwort auf: Muss ich Angst um meine Wohnung haben aufgrund meiner KInder

Hallo, Kinder dürfen lärmen - sollten sich aber auch an Ruhezeiten halten. Vllt einen Teppich verlegen, wenn das Haus hellhörig ist? Wenn der Mieter schon in einem alten Mietverhältnis Ärger hatte,scheint er auch nicht gerade einfach zu sein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2016



Antwort auf: Muss ich Angst um meine Wohnung haben aufgrund meiner KInder

Eine Kündigung wegen normalen Kinderlärm ist nicht zulässig. Aber aus Erfahrung - das Ganze wird sich kaum beruhigen lassen. Die Nachbarn sind jetzt angesäuert und werden sich wegen jeder Kleinigkeit beschweren. Entweder ihr legt Euch ein dickes Fell zu oder ihr sucht Euch was anderes ... wobei Letzteres vermutlich am sinnvollsten sein wird. Man könnte noch den Versuch einer Streitschlichtung unternehmen ..... mit einem Schlichter, wenn der Nachbar mitmacht. Bei Nachbarschaftstreitigkeiten gibt es kaum Frieden ... leider.

Mitglied inaktiv - 12.04.2016, 16:48



Antwort auf: Muss ich Angst um meine Wohnung haben aufgrund meiner KInder

Paar Gedanken dazu. Kündigung wegen Kinderlärm ist nicht rechtens. Die gesetzlichen Ruhezeiten + Hausordnung müssen eingehalten werden. Haltet Euch an diese Regelungen und alles ist gut. Wenn ein Baby um 1 Uhr nachts schreit, kann selbstverständlich auch dagegen keiner vorgehen. Manchmal ist schon ein Gespräch hilfreich. Ein Besuch bei den Nachbarn und dann mal eruieren wie laut sich dies oder jenes anhört. Dann entsprechend reagieren. Wo kann man sich bemühen und wo nicht. Meist hilft schon das "vorspielen" von Verständnis und Bedauern. Man bemüht sich. Wenn es zum Bleistift an der Zwischendecke liegt. Soll der Mann von der Nachbarin samt Sohn oben mal bissl "Krach" machen oder normal laut lachen, dann bemerken sie ggf. das ihr gar nichts "Unnormales" tut.

Mitglied inaktiv - 12.04.2016, 18:25



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