Hallo Ich habe vor meiner 3 jährigen Elternzeit einen 450€ Job gehabt und 2 Monate dort gearbeitet bis ich ins bv musste. Am 15.09.2015 hat die Elternzeit geendet, allerdings bin ich erneut schwanger und habe ein erneutes bv. Der Entbindungstermin ist der 28.11.2015 somit fallen insgesamt knapp 1 Monat am in dem das bv greift bevor ich in den mutterschutz gehe. Da ich zum 1. Des Monats kein Gehalt bekommen habe habe ich beim AG nachgefragt. Und sie meinte sie müsse mir keine 3 Jahre einen 450€ Jon freihalten und hätte mich längst abgemeldet. Meine Frage ist dad korrekt kann sie mich einfach anmelden ohne mich zu kündigen oder muss sie mir die stelle freihalten?
von Miesel83 am 19.10.2015, 18:02