Der Kindsvater hat/te eine Eigentumswhg. , woraus sich Mieteinnahmen ergeben . Bisher wurden diese bei der Berechnung des Kindesunterhalts nicht berücksichtigt . Kann ich irgendwo erfragen , ob ihm die Whg. aktuell noch gehört ? Der KV ist nicht selbstständig .
von Pimboli am 21.08.2017, 06:56