Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in der ss krank geschrieben bei meinem Mini job. Wahrscheinlich wird dies länger als 6 Wochen dauern. Bekomme ich nach diesen 6 Wochen dann auch diese 67% (?) Krankengeld von den 400 EURO oder ist das beim Mini job anders geregelt? Danke für Ihre Hilfe
von
dino3711
am 05.01.2016, 18:42
Antwort auf:
Mini Job - Krankmeldung länger als 6 Wochen
Hallo,
Vom 43. Krankheitstag an gehen Minijobber leer aus. Von diesem Tag an braucht der Arbeitgeber nicht mehr zu zahlen. Und die Krankenkasse springt für Minijobber – anders als für andere festangestellte Beschäftigte – nicht ein. Der Hintergrund: Die Arbeitgeber führen zwar Krankenkassenbeiträge für ihre geringfügig Beschäftigten ab. Das Geld fließt auch an die Krankenkassen weiter, aber lediglich in den Risikostrukturausgleich. Krankenversichert sind die Mini-Jobber hierdurch nicht. Somit haben sie, so will es der Gesetzgeber, auch keinen Anspruch auf Krankengeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2016
Antwort auf:
Mini Job - Krankmeldung länger als 6 Wochen
Dazu noch als Info. Ich bezahle da ich nicht verheiratet bin meinen KK Beitrag monatlich selbst an die Krankenkasse, bin also nicht mitversichert...
von
dino3711
am 06.01.2016, 08:00
Antwort auf:
Mini Job - Krankmeldung länger als 6 Wochen
Das kannst nur Du beantworten, weil nur Du weißt Elchen Tarif Du gewählt hast bei der Krankenkasse. Ob mit oder ohne Krankengeld.
Am einfachsten anrufen und nachfragen.
von
Sternenschnuppe
am 06.01.2016, 10:00