Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mein Kind, Dein Kind ...."Das kind beim Namen nennen"

Frage: Mein Kind, Dein Kind ...."Das kind beim Namen nennen"

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Ich bin zur Zeit noch verheiratet, habe aber die Scheidung beantragt.Ich bin schwanger und zwar von meinem neuen Lebenspartner. Das kind wurde gezeugt, nachdem ich aktenkundig bereits von meinem Mann getrennt lebte. Wenn das kind geboren wird, bin ich höchstwarscheinlich gerade frisch geschieden. Danke für Ihre Antwort! 1.) Ist das Kind im juristischen Sinne das Kind meines Noch-Ehemannes? Wie kann ich das verhindern? 2.) Was muß ich tun, damit das kind nicht nur biologisch sondern auch im juristischen Sinne das kind meines neuen Lebenpartners ist? 3.) Was muß ich tun, damit das Kind den Nachnamen meines neune Lebenspartners und nicht den meines Noch-Ehemannes bzw. Ex-Ehemannes bekommt. Bzw. wie kann das Kind heißen, wenn ich zum Zeitpunkt der Geburt geschieden bin und wieder meinen Mädchennamen trage. 4.) Gemeinsam mit meinem Noch-Ehemann habe ich eine Tochter, die den Nachnamen meines Ehemannes (der auch mein Name ist) trägt. Wenn ich wieder heirate, kann diese Tochter dann den neuen Familienname bekommen?


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hallo christa, 1.) Ist das Kind im juristischen Sinne das Kind meines Noch-Ehemannes? Wie kann ich das verhindern? wird das kind vor dem rechtskräftigwerden der scheidung geboren, kannst du nicht verhindern, dass dein nochmann der rechtliche vater ist. das kind wird dann auch den ehenamen erhalten. dein LG kann aber vor der geburt des kindes die vaterschaft anerkennen. dies bedarf deiner und der zustimmung deines mannes. die anerkannte vaterschaft ist dann solange schwebend unwirksam, wie die scheidung keine rechtskraft erlangt hat. wird das kind nach eintritt der rechtskraft des scheidungsurteils geboren kann dein LG die vaterschaft anerkennen (jugendamt) 2.) Was muß ich tun, damit das kind nicht nur biologisch sondern auch im juristischen Sinne das kind meines neuen Lebenpartners ist? s.o. anerkennung der vaterschaft. 3.) Was muß ich tun, damit das Kind den Nachnamen meines neune Lebenspartners und nicht den meines Noch-Ehemannes bzw. Ex-Ehemannes bekommt. Bzw. wie kann das Kind heißen, wenn ich zum Zeitpunkt der Geburt geschieden bin und wieder meinen Mädchennamen trage. wenn das kind vor der scheidung geboren wird, erhält das kind den ehenamen. ist die vaterschaft annerkannt und wird nach rechtskraft des scheidungsurteils die geburtsurkunde umgeschrieben, kann der nachname des leiblichen vaters mit dessen zustimmung erteilt werden erteilt werden. nach scheidung: a) kann der nachname des leiblichen vaters mit dessen zustimmung erteilt werden. b) kann das kind den namen der mutter erteilt bekommen, den sie zum zeitpunkt der geburt trägt. 4.) Gemeinsam mit meinem Noch-Ehemann habe ich eine Tochter, die den Nachnamen meines Ehemannes (der auch mein Name ist) trägt. Wenn ich wieder heirate, kann diese Tochter dann den neuen Familienname bekommen? namensänderungen sind schwierig. eine einbennung ist zwar grundsätzlich möglich, bedarf aber der zustimmung des leiblichen vaters. die famgerichte stellen an die notwendigkeit einer namensänderung erhöhte anforderungen. die änderung muss nicht nur dem kindeswohl entsprechen, sondern dies darüber hinus erfordern. tipp: wenn du möchtest, dass ihr alle (du, LG, 2 kinder) den gleichen familiennamen tragt, kann dein LG doch deinen namen annehmen. das ist die einfachste lösung!! gruß felicitas


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