Hallo Frau Bader, wir haben unser erstes Kind am 05.01.2016 bekommen. Ich bin seit dem 05.03.2016 in Elternzeit für 2 Jahre und habe auch Elterngeld für 2 Jahre beantragt. Nun ist meine Frau wieder Schwanger und der berechnete Geburtstermin ist der 06.11.2017. Damit mit dem ersten Elterngeld nichts schief läuft habe ich mir den rest auszahlen lassen. Nun würde ich gerne für das zweite Kind auch Elterngeld beantragen. Es werden nun nicht alle Monte zurückgerechnet sondern nur die vor dem 05.03.2017. So das bei mir zur berechnung des Elterngeldes nur 5 Monate herangezugen werden. Da ich den rest nicht gearbeitet habe. Nun habe ich den Tipp bekommen mich noch schnell selbstständig zu machen und einen kleinen Umsatz zu generieren. Da bei Selbstständigkeit immer die Vorjahre zur berechnung herrangezogen werden. Das hat bei meiner Tippgeberin dazu geführt das sie volles Elterngeld bekommen hat als hätte sie die 12 Monate gearbeitet. Ist das eine gültige Regelung / Grauzone oder hat sie glück mit ihrem Beamten? Vielen dank im voraus Bastel81
von Bastel81 am 29.08.2017, 18:37