Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot und zukünftiger Arbeitslosigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot und zukünftiger Arbeitslosigkeit

Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und der Arzt möchte ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Jedoch schließt mein Betrieb in zwei Monaten, sodass ich arbeitslos werde (Kündigung habe ich bereits erhalten). Sollte der Arzt das Beschäftigungsverbot aussprechen erhalte ich meinen Durchschnittslohn bis zum letzten Arbeitstag als Lohnfortzahlung. Aber wie sieht es danach aus? Wer zahlt und woran orientiert sich die Höhe der Lohnfortzahlung (oder wie auch immer man das in der Arbeitslosigkeit nennt). Ich bin mir unsicher und in diesem speziellen Fall konnte mein Arzt mir auch nicht weiterhelfen.

von km1503 am 01.04.2019, 09:08



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot und zukünftiger Arbeitslosigkeit

Hallo, dann stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung und werden keine Leistungen der Agentur f Arbeit erhalten. Ein Bv ist nötig oder nicht - da gibt es keinen Ermessensspielraum. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2019



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot und zukünftiger Arbeitslosigkeit

Schlechte Idee. Auf keinen Fall ein BV bis zum Mutterschutz, sonst bekommst du nach Ende des Arbeitsverhältnisses gar nichts mehr. Den mit einem individuellen BV vom Arzt stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und damit gibt es auch kein ALG1. Hast du dich schon beim Amt arbeitslos und -suchend gemeldet? Ich hoffe doch weil das muss man 3 Monate vorher machen. Falls nein, dringend machen und auf keinen Fall davon sprechend das der Arzt über ein BV nachdenkt. Du willst Dich ganz normal bewerben und natürlich bis zum Mutterschutz wieder arbeiten. Hört sich nicht sauber an, aber eigentlich dürfen die Ämter wegen einen BV auch das ALG1 nicht streichen, machen sie aber regelmäßig. Wenn arbeiten gar nicht möglich ist, dann BV wenn befristet auf die Zeit wo der Vertrag noch läuft oder noch besser AU. Dann gibt es zwar nach 6 Wochen Krankengeld, evtl kann man mit Urlaub das ganze auch noch auf die 2 Monate strecken. Noch besser, der AG stellt das BV aus auf die Zeit wo der Vertrag noch läuft wenn gegeben. Heißt also er hat keine Arbeit welche mit dem Mutterschutz vereinbar ist.

von Felica am 01.04.2019, 09:49



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot und zukünftiger Arbeitslosigkeit

Wie sieht denn deine gesundheitliche Situation wirklich aus? Bist du arbeitsunfähig, solltest du eine AU erhalten, bist du arbeitsfähig und könntest auch weiterarbeiten, dann tue das. BV führt in Arbeitslosigkeit dazu, dass du keine Bezüge erhältst.

Mitglied inaktiv - 01.04.2019, 11:38



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot und zukünftiger Arbeitslosigkeit

Ich bin generell nicht arbeitsunfähig, aber arbeite im Gesundheitsbereich und komme bei vielen Patienten in Kontakt mit Infektionen, Keimen, Kinderkrankheiten etc. und habe Patienten, die gehoben oder gestützt werden müssen. Im Kleinbetrieb sind diese Patienten leider auch nicht an andere Mitarbeiter zu verteilen, sodass ich zwingend mit ihnen arbeiten müsste. Der Arzt sagt, das wäre ihm zu gefährlich.

von km1503 am 01.04.2019, 12:50



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot und zukünftiger Arbeitslosigkeit

überhaupt kein bv ausstellen! das geht NUR den AG was an. entweder erhälst du einen ersatzarbeitsplatz oder wenn das nicht geht, vom AG ein BV .aber never vom Gyn. der darf nicht. der AG macht eine gefährdungsbeurteilung und entscheidet dann. er kann dir auch aufgaben auftragen udn arbeiten geben, die mit deiner qualifikation überhaupt nichts zu tun haben wie z.b. Ablage, telefondienst etc.

von mellomania am 01.04.2019, 13:35



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot und zukünftiger Arbeitslosigkeit

Es ist nicht die Sache des Frauenarztes, darüber zu entscheiden, ob an deinem Arbeitsplatz Gefährdungen vorliegen und dich dann deswegen freizustellen. Das ist die Aufgabe des Arbeitgebers; er ist gehalten dir unschädliche Tätigkeiten zuzuweisen. Das kannst du deinem Frauenarzt ruhig sagen. Mit dem BV vom Arzt schießt du dir ein Eigentor. Du hast anschließend keine Bezüge und bist nicht mal (kostenlos) krankenversichert.

Mitglied inaktiv - 01.04.2019, 14:33



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