Hallo, ich hab mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen. Jetzt gehe ich (nach 20 Monaten) wieder Teilzeitarbeiten. Laut Internet-Rechner bekomme ich deshalb kein Landeserziehungsgeld (LEG), würde ich nicht arbeiten würde ich die vollen 150 Euro bekommen. Bin ich jetzt benachteiligt, weil ich mir das Geld auf 2 Jahre habe auszahlen lassen? Hätte ich mir nur 1 Jahr das Elterngeld auszahlen lassen, hätte ich ja das LEG bekommen da ich zu dem Zeitpunkt ja noch nicht gearbeitet habe/hätte. Vielen Dank und viele Grüße Claudia
Mitglied inaktiv - 25.03.2011, 18:40