ivanaaa2012
Hallo, mein Sohn wurde am 20.03.2016 geboren Elternzeit wurde auf 2 Jahre beantragt (21.03.2018) nun planen mein Mannund ich ein zweites Kind. Sprich das ich noch dieses Jahr schwanger werde. Meine Frage: wie läuft das dan muss ich ab März trotz Schwangerschaft wider in die Arbeit? Wird das Elterngeld dan neu berechnet? Darf ich dan nach dem 2 kind nach der Elternzeit wider in meine Arbeit zurück oder dürfte mein Chef mich kündigen? Mein Sohn geht seid 1.9.2017 in die Kita also Betreuung für ihn ist auch vorhanden. Vielen Dank schonmal für die Antwort
Hallo, nein, Sie gehen wieder arbeiten, der AG kann nicht kündigen. Wirkt sich positiv auf das EG aus Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wieso solltest Du dann nicht arbeiten ? Wenn Euch 300€ Elterngeld reichen dann kannst Du die Elternzeit auch verlängern bis zum neuen Mutterschutz.
ivanaaa2012
@sternenschnuppe Jetzt bekomme ich auch nicht viel mehr (400€). Falls ich die elternzeit verlängere bis zum Mutterschutz der neuen Schwangerschaft wird dan beim zweiten Kind eine neue Elternzeit beantragt oder nur die restlichen Monate des ersten Kindes zur Verfügung gestellt? Dürfte mir mein Chef das verweigern?
Sternenschnuppe
Du hast für jedes Kind bis zu drei Jahre. Den Rest von Kind 1 kannst Du Dir übertragen lassen bis zu dessen 8. Geburtstag. Wenn Du jetzt noch 400€ bekommst, dann hast Du das Elterngeld gesplittet ? Dann wären es ja eigentlich 800€. Beim nächsten Kind wären es 300€ für 12 Monate oder 150€ für 22 Monate. Plus 75€ bis Kind 1 drei ist. Dein Arbeitsplatz ist bis zum Ende der Elternzeit sicher. Dein Chef hat da kein Mitspracherecht.
ivanaaa2012
Genau ich habe 24 Monate Elternzeit genommen und das Elterngeld plus für 22 Monate je Monat 400€. Danke du hast mir sehr weiter geholfen
Mitglied inaktiv
OK, ich denke mal du bist noch nicht schwanger, oder? Falls nein, dann wird es in deinem Falle der Mindestsatz werden. Sprich also 300 € ein Jahr !! lang jeden Monat. Und nicht 400 € jeden Monat dann 2 Jahre lang. Das du das EG hast splitten lassen ist nur insofern von Relevanz das du eben wenn es EG Plus ist nicht 12 Monate ausklammern kannst für das neue EG sondern 14 Monate. Wäre von Vorteil falls du bereits schon schwanger wärst. So ist es eigentlich egal. Und klar musst du im März wieder arbeiten wenn du schwanger bist - und solltest es auch. Jedenfalls dann wenn du eben mehr wie die 300 € haben willst. Bei Splittung wie du es jetzt hast wären es sogar nur 150 € EG die du dann bekommen würdest. Also schon deutlich weniger wie jetzt. u kannst natürlich auch verlängern wenn das egal ist, solltest dann aber die EZ zum neuen Mutterschutz beenden. dann gibt es wenigstens das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Machst du das nicht, gibt es nur die bis zu 13 € täglich von den KK. Gerade wenn dein Kind jetzt in der Betreuung ist, du eine weitere Schwangerschaft planst, würde ich wirklich schauen wie du neues EG erarbeitest. So kannst du zB bei deinem eigentlichen AG in TZ von bis zu 30 Std die Woche arbeiten oder mit dessen Zustimmung auch woanders. da du EG Plus beziehst solltest du dann aber die Auszahlung ändern das man dir den Rest der gesparten Auszahlung bereits auf einmal auszahlt. Sonst wird der verdienst auf das EG angerechnet. dann würdest du nämlich bei neuen EG-Bezug wieder 67% bekommen, 67% vom TZ-Lohn. Dürfte dann mehr werden wie 300 € bzw 150 € bei Splittung. Und klar kannst du für Kind2 neue Ez melden. Auch für dieses Kind stehen die dann 3 Jahre zu. Und kündigen kann dich der Ag nur dann wenn du nicht mehr in EZ bist oder du dann nicht schwanger bist. Selbst wenn du innerhalb der EZ in TZ bei deinem AG arbeitest darf er dich nicht kündigen.
ivanaaa2012
Also vielen herzlichen dank für die Auskunft. Nein ich bin derzeit noch nicht schwanger habe aber mit dem Gedanken gespielt und wollte mich mal informieren was ich für Ansprüche habe. Ich bin in einer Zahnarzt Praxis tätig mein Chef ist mit Teilzeit nicht einverstanden und auch nicht das ich früher schon anfange zu Arbeiten wie März also Sitze ich doof Zuhause rum solang mein Kind in der Kita ist. Deshalb dachte ich mir das ich wieder schwanger werde noch in der Elternzeit dan von März bis zum neuen Mutterschutz Arbeite und wider in Elternzeit mit dem zweiten Kind gehe für 1,5-2Jahre und die Selben Ansprüche wie jetzt habe. Irgendwann wäre eh das zweite Kind geplant und so viel Unterschied möchte ich auch nicht zwischen den Kids haben...
Mitglied inaktiv
Wie gesagt, dann such dir innerhalb der EZ woanders ein TZ-Platz. Dafür musst du den VZ-Vertrag bei deinem eigentlichen AG nicht kündigen - der ruht ja weiterhin. Und wenn dein eigentlicher AG keine Arbeit hat oder nicht will , dann kann er dir das wohl kaum verwehren das du woanders arbeitest. Solange es nicht gerade eben ein anderer Zahnarzt ist. selbst regale auffüllen im Supermarkt wäre dann ja eine besser Lösung wenn dir eh daheim die Decke über den Kopf zusammen fällt. Und du tust was wegen EG für Kind2. Kannst ja nebenbei immer noch an der zweiten Schwangerschaft arbeiten ....
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