Hallo,
Habe zwei Fragen und hoffe das sie mir helfen können.
1. Ich müßte nach meiner Elternzeit am 18.1 wieder arbeiten. Wann muss ich spätestens Kündigen wenn ich die Vollzeitstelle nicht antreten möchte?
2. Mein AG hat meinen Wunsch Teilzeit zu arbeiten abgelehnt. Begründung, das nicht genügend Arbeit da ist. Er auf meiner Position die Angestellten von drei Vollzeitkräfte auf zwei Vollzeitkräfte und Azubi reduziert. Und der Azubi wird auch noch gestrichen. Wie stehen seine Chancen mit der Ablehnung gerichtlich durchzukommen.
Danke
von
Dream2014
am 10.10.2013, 15:21
Antwort auf:
Kündigungsfrist nach Elternzeit
Hallo,
1. 3 Mo vor Beginn
2. Das kommt auf die Anzahl der AN an
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2013
Antwort auf:
Kündigungsfrist nach Elternzeit
1. Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, gilt die Frist von 3 Monaten zum Ende der EZ.
Ansonsten gilt die vertragliche Kündigungsfrist.
2. Eine Abfindung, wenn du kündigst, weil du keine Vollzeitstelle machen willst? Warum sollte der AG dir die geben? Ist ja schließlich eine freiwillige Sache!
Wenn allerdings tatsächlich keine Arbeit mehr da ist...
dann müsste der AG ja dir kündigen. Betriebsbedingt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.10.2013, 15:58
Antwort auf:
Kündigungsfrist nach Elternzeit
Hallo,
Erstens wer hatte etwas von Abfindung gesagt? Es geht mir darum ob ich gerichtlich eine Chance hätte den Teilzeitarbeitsplatz durchzubekommen. Oder ob er bei der Begründung meinen Wunsch auf Teilzeit widersprechen darf.
von
Dream2014
am 12.10.2013, 19:39