Sehr geehrte Frau Bader, ich bin ab 6. Januar 2012 in Mutterschutz, habe noch Resturlaub und somit ist mein letzter Arbeitstag der 2. Dezember. Mein Partner und ich werden ab Dezember in eine 300km entfernte Stadt umziehen - kann mir dadurch gekündigt werden? wo muss ich denn dann Elterngeld beantragen - am neuen Wohnort oder am Ort des Arbeitgebers? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Grüße,
Mitglied inaktiv - 04.10.2011, 17:02