Guten Tag Frau Bader,
meine Elternzeit endet im April 2012, danach wollte ich gerne meine alte Stelle in 20-Std. antreten. Allerdings wurde mir von meinem Chef klar gemacht, das an den Arbeitszeiten von zwei vollen Tagen (bis 17 / bzw. 18 Uhr) und noch einen halben Tag nicht zu rütteln ist.
Für mich leider nicht machbar, da meine Kinder "nur" bis 16 Uhr betreut sind.
Wie geht es denn ab April weiter ? Muss ich dann selber kündigen, oder kündigt mich mein Arbeitgeber, da ich die Stelle nicht antreten kann ?
Dann hab ich direkt noch eine Frage: ich könnte bei meiner Firma auch noch auf 400 € Basis für 2x 5 Std. arbeiten. Wenn ich das mache, wird mein alter Vertrag dann einfach abgeändert ? Oder kann ich mich trotzdem Arbeitslos/suchend melden und bekomme dann noch Arbeitslosengeld, welches mit dem 400 € Job verrechnet wird ?
Ziemlich viele Fragen....
Recht herzlichen Dank, wenn sie mir da etwas Licht ins Dunkel bringen könnten.
Schöne Grüße!
von
sundaygirl
am 16.09.2011, 10:00
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit ?
Hallo,
1. Wenn der AG betriebliche Gründe nennen kann, werden Sie selber kündigen müssen
2. Der Vertrag kann bei einem 400er abgeändert werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2011
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit ?
Ja, Du kannst Dich trotzdem arbeitslos melden. Allerdings dürf dein Minijob nicht in die Quere kommen, mit der Arbeitssuche. Sprich wenn Du aufgrund des Minijobs nicht "vermittelbar" sein solltest, dann mußt Du den aufgeben.
Ist bei mir so. Ich erhalte ALG1. Mein Minijob wird voll angerechnet. Ich muß mich weiterhin bewerben auf eine TZ Stelle. Sollte ich von diesen eine bekommen, dann müßte ich meinen Minijob aufgeben um die andere Stelle antretetn zu können.
Dies mußte ich mit meinem Arbeitsvermittler klären. So lange ich kein anderes Jobangebot habe, ist das ok. Solte ich eines bekommen und der Minijob steht im Weg entweder minijob kündigen oder Gesperrt werden vom ALG.
ACHTUNG: Du hast 165€ Freigrenze. Dir werden nicht die ganzen 400 Euro abgezogen sondern nur 235€
LG
Peeka
von
peekaboo
am 16.09.2011, 10:41
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit ?
Hallo!
Vielen Dank schonmal für diese Info. Das mit der Freigrenze wusste ich auch noch nicht.
Für eine passende TZ-Stelle würde ich den Minijob ja gerne aufgeben. :-)
Schöne Grüße!
von
sundaygirl
am 16.09.2011, 11:01
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit ?
sind und ich lieber den Spatz in der Hand habe (vorerst) als die Taube auf dem Dach.
TZ Stellen Vormittags sind ja nicht so gut zu finden. :o(
Noch interessant.
Solltest Du 1 oder 2 Jahre (neben Deinem "Versicherungspflichtigen Job) vor Deiner Arbeitslosigkeit schon einen Minijob gehabt haben, wird dieses Geld nicht angerechnet.
Also wenn Du vor der Elternzeit schon Nebenbei einen Minijob zum richtigigen Job gehabt hast ( und das mindestens 1 oder 2 Jahre, da bin ich mir nicht sicher), dann wird das Geld nicht angerechnet.
Minijob:
Ich habe den höheren Versicherungssatz gewählt, also ich bekomme keine vollen 400 Euro sondern nur ca 383€, da ich in die Rentenkasse mit einbezahle und ggf. auch Ansupruch auf Reha habe.
Erkundige Dich mal bei der Minijobzentrale.
Versichern lassen mußt Du Dich dann über Deinen Mann (also wenn Du nur noch den Minijob haben solltest)
LG
Peeka
von
peekaboo
am 16.09.2011, 11:07