Kündigung nach Elternzeit rechtens?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung nach Elternzeit rechtens?

Hallo, meine Elternzeit endet nach 6 Jahren am 05.08.2011 und ich habe heute fristgerecht und persönlich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich ab 06.08.2011 in Teilzeit arbeiten kann. Ich habe ihm zwei verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie ich meine 20 Stunden arbeiten könnte. Man teilte mir daraufhin mit, dass zur Zeit keine freien Stellen für Halbtagskräfte zur Verfügung stehen würden und ich mich mit der Agentur für Arbeit bereits in Verbindung setzen möchte. Zusätzlich erwartet man eine Kündigung von mir bis Ende Juni.... Wie muss ich mich jetzt verhalten? a) Sollte ich meinen Arbeitswunsch noch einmal schriftlich (mit Einschreiben+Rückschein) einreichen? b) Selbstverständlich werde nicht ich kündigen; soll ich auf eine Reaktion vom Arbeitgeber warten? b) Ich bin seit 1988 (Ausbildungsbeginn) in dieser Firma mit 130 Beschäftigten - hätte ich eine Abfindung bei Kündigung durch Arbeitgeber zu erwarten? Freue mich auf eine Rückantwort von Ihnen, herzlichen Dank! Viele Grüsse Astrid

Mitglied inaktiv - 03.05.2011, 16:45



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit rechtens?

Hallo, ich verstehe das nicht. 1. Haben Sie geprüft, ob ein Anspruch auf TZ besteht? 2. ich würde auch nicht kündigen - aber wenn kein Anspruch auf Tz besteht, bleibt Ihnen nichts anderes übrig. 3. Einen gesetzl. Anspruch auf Abfindung gibt es nicht, das muss man aushandeln Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.05.2011



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit rechtens?

Hallo Frau Bader, lieben Dank für ihre schnelle Antwort! Das verstehe nun ich nicht - warum sollte ich denn keinen Anspruch auf Teilzeit haben? - Habe die Frist von 3 Monaten eingehalten und meinem AG meinen Teilzeitwunsch mitgeteilt. -Es sind mehr als 15 Beschäftigte. -Ich bin seit 23 Jahren (Vollzeit, 40Stunden/Wo.) in der Firma angestellt. Was spricht denn dagegen bzw. wann habe ich keinen Anspruch auf TZ? Hoffe sie können mir noch einmal antworten, lieben Dank! Viele Grüsse Astrid

Mitglied inaktiv - 03.05.2011, 17:00



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