Frage:
Kündigung bzw Gehaltsreduzierung trotz Schwangerschaft
Liebe Frau Bader,
Ich befinde mich gerade in einer etwas schwieriger Situation. Meine Tochter wird im Januar 3 Jahre alt, somit endet dann auch meine Elternzeit. Leider haben wir nun aber erst ab dem 1.2. Einen Kindergartenplatz. Mein AG hat mir nun ein Ultimatum gestellt, entweder ICH kündige meinen Arbeitsvertrag wenn ich meine vollzeitstelle ab Januar nicht antreten kann der ich bekomme evtl! einen 450 Euro Job angeboten. Nun meine Frage: ist das so rechtens? Ich bin in der 12. Ssw mit Kind Nummer wovon der AG bereits in Kenntnis gesetzt ist.
von
Danste04
am 16.12.2016, 21:04
Antwort auf:
Kündigung bzw Gehaltsreduzierung trotz Schwangerschaft
Hallo,
mit Ablauf der EZ tritt der alte Vertrag wieder in Kraft - und den können Sie nicht erfüllen. Deshalb müssen Sie kündigen, wenn der Ag nicht zu einer Einigung bereit ist.
Vllt mit Großeltern überbrücken? Resturlaub?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2016
Antwort auf:
Kündigung bzw Gehaltsreduzierung trotz Schwangerschaft
Naja, du bist verpflichtet deine Arbeitsstelle anzutreten. Wenn du das nicht kannst, dann ist das so blöd es ist nicht das Problem deines AG. Mit dem AG über eine unbezahlte Freistellungen zu reden wird wohl nix, so wie das klingt. Kannst du die Zeit evtl. Mit Resturlaub überbrücken?
Ansonsten... Also entweder du bringst dein Kind den Monat irgendwo unter und hoffst, dass er keine lange Eingewöhnung braucht oder dir wird nix anderes übrig bleiben als zu kündigen oder das Angebot mit dem Minijob anzunehmen.
Dass du Schwanger bist heißt - sofern du kein automatisches BV bekommst - ja nicht, dass du deshalb nicht deinen Pflichten als AN nachkommen musst.
Du musst das mal aus Sicht des AG sehen... Du hattest drei Jahre Zeit dich um die Betreuung von deinem Kind zu kümmern um deinen Job fristgerecht wieder anzutreten.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 16.12.2016, 23:33
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Kündigung bzw Gehaltsreduzierung trotz Schwangerschaft
Als Schwangere hast du prinzipiell einen Kündigungsschutz, andererseits entbindet dich die Schwangerschaft oder der fehlende Betreuungsplatz nicht von den arbeitsvertraglichen Pflichten. Du hast deine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, andernfalls erlischt auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Es ist richtig, dass der AG von dir Konsequenzen fordert, wenn du deine Verpflichtungen nicht einhalten kannst. Bis hin zur Kündigung! Und für eine ordentliche Kündigung sind die Fristen schon abgelaufen.
Es besteht ein Rechtsanspruch für einen Kindergartenplatz - sprich mal mit der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung!
Bitte kümmere dich schnellstens um eine Lösung!
Mitglied inaktiv - 17.12.2016, 08:44
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Kündigung bzw Gehaltsreduzierung trotz Schwangerschaft
Ja, das ist völlig ok.
Die Elternzeit endet, der Vertrag lebt auf und Du musst ihn erfüllen, oder kündigen.
Du kannst ihn ja nicht erfüllen.
Anspruch auf Betreuung gibt es ab einem Jahr.
Deine Schwangerschaft spielt dabei keine Rolle.
von
Sternenschnuppe
am 17.12.2016, 10:39
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Kündigung bzw Gehaltsreduzierung trotz Schwangerschaft
Hallo,
Wann hat dein Kind denn Geburtstag?
Du bist nicht verpflichtet, am 1.Januar zu beginnen, sondern am 3. Geburtstag.
Für mich klingt es so, als ob dein Arbeitgeber verlangt, dass du am 1.1. beginnst. Das kann er nicht.
Du hast Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Wenn der Arbeitgeber nicht mit sich reden lässt, wär ne Tagesmutter eine Option. Oder Urlaub des Vaters? Oder Oma?
Beschreibe doch dem Kiga die Situation, vielleicht gibt es eine Lösung?
Viel Glück
Luvi
von
luvi
am 17.12.2016, 14:41
Antwort auf:
Kündigung bzw Gehaltsreduzierung trotz Schwangerschaft
Für mich klingt es so, als dass der Arbeitgeber direkt nach Ende der Elternzeit verlangt, dass die TE wieder arbeitet. Das kann zwischen 1.Januar und 31.Januar sein, weil der Geburtstag nicht angegeben ist. Es geht also um bis zu 4,5 Wochen, die mit einer Betreuung überbrückt werden müßten.
Mitglied inaktiv - 17.12.2016, 14:52
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Kündigung bzw Gehaltsreduzierung trotz Schwangerschaft
Selbst wenn das Kind im Februar einen KiGa-Platz hat, es muss ja auch noch eingewöhnt werden. Das dauert ja auch noch. kann ja in einer Woche erledigt sein (eher unwahrscheinlich) oder erst nach 3-6 Wochen (wahrscheinlicher).
Ehrlich gesagt, hier würde man unter dem Jahr gar keinen KiGa-Platz bekommen. Außer nach Umzug. Die Kinder welche neu beginnen tun das hier im August/September - was man eben auch entsprechend einplanen sollte und auch muss. Deshalb verstehe ich auch die Eltern nicht welche stur an dem Prinzip: Mein Kind bleibt die ersten 3 Jahre daheim - festhalten. In den wenigsten Fällen gibt es dann entsprechend zeitnah auch Betreuungsplätze. Mal davon abgesehen das die Kinder nicht selten im ersten Jahr des öfteren krank werden - erst recht wenn im ersten Winter.
Mitglied inaktiv - 17.12.2016, 15:06
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Kündigung bzw Gehaltsreduzierung trotz Schwangerschaft
Vielleicht kann der Papa seinen Jahresurlaub nehmen, um die Betreuung und Eingewöhnung (und Deinen Job) zu sichern.
Nach der Geburt des nächsten Kindes kann er dann ja Elternzeit nehmen (und dann könnt Ihr auch Urlaub machen).
von
zweizwerge
am 19.12.2016, 13:31