Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin bei meiner KK pflichtversichert und hatte heute bei meiner KK nachgefragt, ob ich während der elternzeit beitragsfrei krankenversichert sei. Es wurde mit gesagt, dass ich dies nur während des 1.Jahres der Elternzeit sei, danach wäre ein Beitrag wieder fällig, auch wenn noch kein erneutes Beschäftigungsverhältnis bestünde. Ich hatte mich belesen und die Information erhalten, dass eine beitragsfreie Pflichtversicherung während der gesamten Elternzeit besteht ( maximsl bis zu 3 Jahren, wenn man sich für 3 Jahre EZ entscheidet)-meine FrGe ist, ob jede gesetzliche KK ihre eigenen Regelungen trifft oder ob ich einfach eine falsche Auskunft heute erhalten habe?
Eine 2.Frage betrifft die Ausführung eines Minijobs ( max 450 Euro /Monat und 8 h) während man Elterngeld im 1.Jahr bezieht-ist das prinzipiell problemlos möglich und ist man dann dennoch beitragsfrei in der KK geführt?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
von
Snow Leopard
am 28.07.2016, 23:06
Antwort auf:
Krankenversicherung während Elternzeit
Hallo,
1. Falsche Auskunft. Man ist 3 Jahre beitragsfrei versichert, wenn man in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht
2. Weiter beitragsfrei-wird aber angerechnet
Liebe gRüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2016
Antwort auf:
Krankenversicherung während Elternzeit
Drei Jahre beitragsfrei ist man nur dann, wenn man einen AG hat, ansonsten ist man nur während des Elterngeldbezuges beitragsfrei, von daher evtl das EG splitten auf 2 Jahre, falls möglich. Oder es kommt eine Familienversicherung in Frage, falls verheiratet.
von
sternenfee75
am 29.07.2016, 03:52
Antwort auf:
Krankenversicherung während Elternzeit
Wenn Du keinen Arbeitgeber hast musst Du die Krankenkasse nach dem Eltermgeld selbst bezahlen.
Oder beim Ehemann beitragsfrei mitversichern, sofern vorhanden und nicht privat versichert.
von
Sternenschnuppe
am 29.07.2016, 09:08
Antwort auf:
Krankenversicherung während Elternzeit
Ohne AG keine Elternzeit und damit eben auch keine bis zu 3 Jahren beitragsfreie Elternzeit. Hat man keinen Job, dann kann man sich lediglich - wenn das Arbeitsamt mitspielt - bis zu 3 Jahre freistellen lassen sofern es Unterstützung in Form von Hartz4 oder ähnlichem gibt. Ansonsten ist man ohne AG nicht in Elternzeit sondern eben Hausfrau. Und das kann man so lange bleiben wie man will, muss sich dann aber eben selbst darum kümmern wie es um Krankenversicherung und/oder Rentenversicherung gestellt ist.
Hat man einen AG, dann kann man auch EZ nutzen und kann dann eben bis zu 3 Jahre beitragsfrei bei der Krankenversicherung weiter versichert sein. Immerhin ruht in der zeit nur der eigentliche Arbeitsvertrag.
Sonderstellung ist das Elterngeld, wer das bekommt der ist solange Elterngeld gezahlt wird eben auch beitragsfrei versichert. Aber nur solange wie es Elterngeld gibt.
Und ja, wer im erste Jahr des Elterngeldes dazuverdient, der muss das natürlich der Kasse melden und dann wird das entsprechend berücksichtigt. Nur den Mindestsatz von 300 € Elterngeld, den darf man immer behalten. Alles darüber hinaus führt dann eben zu einer entsprechenden Kürzung. Hat man das Elterngeld splitten lassen, dann ist das Einkommen im zweiten Jahr allerdings egal. Man darf aber eben nur nicht über 30 Std die Woche Arbeitszeit kommen, sonst erlischt der EG-Anspruch auch. Hat man einen AG, dann erlischt dann auch der EZ-Anspruch.
Mitglied inaktiv - 29.07.2016, 17:29