Hallo, ich erwarte im Juli 2015 mein erstes Kind. Aktuell bin ich vollzeitangestellt und betreibe nebenher ein kleines Gewerbe mit einem Onlineshop, der zwar nicht viel abwirft (200-1000 Euro jährlich), aber dennoch dem Finanzamt bekannt ist. Ich weiß bereits, dass durch mein Kleingewerbe nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt entscheidend sind, sondern das letzte Kalenderjahr, also 2014. Lässt sich dies noch umgehen? Denn ich werde in den nächsten Monaten durch eine Gehaltserhöhung mehr verdienen als mein kleiner Onlineshop im letzten Jahr Gewinn gemacht hat. Und darf ich den Onlineshop 2015 nun überhaupt noch bis zum Mutterschutz weiterführen? Oder wird mir der daraus erzielte Gewinn am Ende vom Elterngeld wieder abgezogen? Ab dem Mutterschutz werde ich den Onlineshop pausieren lassen, aber was ist mit den Monaten vorher?
von telli_09 am 31.12.2014, 14:05