Sehr geehrte Frau Bader, es gibt einen Beschluss der besagt, dass der Umgang von Freitag Nachmittag bis Samstag Abend statt findet aller 2 Wochen. Auf Grund von neuer arbeitssuche des kv wegen unterhaltszahlung hat er dies seit einem halben Jahr nicht wahr genommen und ist auch nicht Samstag her gekommen um sein Kind zu sehen. Nun teilte er mir mit dass er sein Kind am Freitag bis Samstag holen möchte, ich sagte er könne dies gerne für 1 bis 2 Stunden tun, da meinte er das der Richter ihn eine Übernachtung zugestimmt hat. Da meinte ich das ein halbes eine lange Zeit ist und man sich wieder annähern müsse, worauf er meinte es ist sein Kind und es ist nicht nötig. Ich habe schon öfters beim ja vorgesprochen und dort wurde auch gesagt das nach so langer Zeit Umgang erst für ein zwei Stunden wieder statt finden sollte. Wie ist die Lage? Vielen dank im voraus.
von MaNa1982 am 06.05.2014, 22:23