Kinderzuschlag ablehnung...Wichtig Hallo, ich habe heute eine ablehnung erhalten vom Kinderzuschlag. Dort steht folgendes drin: Ihrem Antrag vom Kinderzuschlag kann nicht entsprochen werden. Da der Kinderzuschlag nicht vor dem Monat der Antragsstellung erbracht wird,kann der Antrag auf Kinderzuschlag für Zewiten vir diesem Antragsmonat nicht entsprochen werden (§6 Absatz 2 Satz 4 BKGG) Begründung: Der Gesamtbedarf ist gedeckt Nach den eingereichten Unterlagen beträgt der (durchschnittliche) Brutteinkommen 2384,07 Euro. Die für Sie geltende Mindesteinkommengrenze in höhe von 900,00 Euro wird damit erreicht Nach den Berechnungen der Familienkasse ergeben sich folgende Beträge Verbleibende Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 1551,24 Zu berücksichtigendes Einkommen und /oder Vermögen 1689,84 Euro Wir leben hier mit: Ich mit Partner Sohn 18 (hat einen Behinderung und ist jetzt auf eine Internatsschule untergebracht wo er seinen Hauptschulabschluss nachmacht. Ist nur am Wochenende und Ferien zu Hause. Seine Halbwaisenrente und Kindergeld geht an die LWL Münster) bekommt Leistungen nach den SGB XII um die kosten zu decken weiterhin noch 6 Kinder im alter von 3 bis 17 Jahren Wohngeld ist genehmigt und bekommen 335 euro Miete 420 plus 78 nebenkosten Strom/Gas 400 Euro Wasser/Abwasser 147 euro Halbwaisenrente 172,03 Netto ( Für 3 Kinder wobei die vom Sohn jetzt zur LVM Münster abgeführt wird wegen SGB XII) Witwenrente 487 Euro netto Lohn Partnerin 1060,80 Brutto 847,30 Netto Lohnt sich ein widerspruch...mir kommt das sehr komisch alles vor.Zumal uns die Sachbearbeiterin vom Jobcenter dazu geraten hat,weil sie einen Anspruch errechnet hat von Wohngeld und Kinderzuschlag. Vielleicht habt ihr einen Tip. Die Berechnung haben wir natürlich nicht bekommen
von jessi198533 am 26.09.2015, 13:00