Sehr geehrte Frau Bader, mein Bruder (aus Bulgarien) ist nun seit 7 Monaten in Deutschland selbständig tätig. Seine Lebensgefährtin mit dem gemeinsamen Kind (3 Jahre) lebt noch in Bulgarien, soll aber bald nachkommen. Nun die Frage: ich habe gehört, daß meinem Bruder, da er hier unbeschränkt steuerpflichtig ist, Kindergeld zusteht. Er hat einen Antrag auf deutsches Kindergeld für seinen Sohn gestellt. Es kam eine Ablehnung mit der Begründung, dass da seine Lebensgefährtin in BG Kindergeld bezieht ( 20 €!), und das Kindergeld nur einer Person zustünde, er keinen Anspruch hat. Vorher hatte ich aber die Auskunft erhalten, dass ihm eventuell der Differenzbetrag zu dem in BRD gezahlten Kindergeld zustünde. Immerhin schickt er regelmäßig Geld seiner Freundin zu und versucht hier gerade eine Wohnung herzurichten. Wie ist also die Sachlage wirklich? Haber mich im Lesen von EG Verordnungen versucht, verstehe aber nur Bahnhof! Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 07.06.2011, 21:02