Frage:
kann mich das Arbeitsamt zwingen, auch eine unbefr. Stelle anzunehmen?
Hallo Frau Bader,
Ich bin noch ein Jahr in Elternzeit, mein AG hat meinen Antrag auf TZ während der EZ aus betrieblichen Gründen (es wird gekündigt) abgelehnt, so dass ich erst in einem Jahr meine alte Stelle wieder habe.
Kann ich mich arbeitslos melden, um eine auf ein Jahr befristete Stelle zu finden?
Die Schwierigkeit ist, eine auf ein Jahr befristete Stelle zu finden.
Kann mich das Arbeitsamt zwingen, auch eine unbefristete Stelle anzunehmen (natürlich müsste ich dann eine Aufhebungsvereinbarung mit meinem AG unterschreiben) oder kann ich diese - ohne "Gefahr" für das Arbeitslosengeld ablehnen?
Danke & Gruß
Lena
von
Lena2010
am 18.06.2013, 10:38
Antwort auf:
kann mich das Arbeitsamt zwingen, auch eine unbefr. Stelle anzunehmen?
Hallo,
ich verstehe das Problem nicht.
Freuen Sie sich doch, wenn Sie zwei Möglichkleiten der unbefristeten Arbeit haben. Dann können Sie sich in Ruhe entscheiden u einen Job kündigen.
Und so wird es auch das AA sehen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2013
Antwort auf:
kann mich das Arbeitsamt zwingen, auch eine unbefr. Stelle anzunehmen?
Versteh ich nicht. Dann kündigst Du eben selbst zeitig genug und das Problem ist gelöst.
Oder sagst halt gleich im Vorstellungsgespräch, dass Du nur auf ein Jahr suchst.
von
Sternenschnuppe
am 18.06.2013, 10:52
Antwort auf:
kann mich das Arbeitsamt zwingen, auch eine unbefr. Stelle anzunehmen?
Klar kann ich kündigen, will ich aber nicht.
In einem Jahr nach Ablauf der EZ möchte ich wieder einsteigen (vorher geht leider aus betrieblichen Gründen nicht).
Suche also nur was qualifiziertes für ein Jahr, was schwierig ist, da die meisten unbefristet (was im Normalfall ja auch gut ist) einstellen.
Daher meine Frage, ob mich das Arbeitsamt zwingen kann, auch eine unbefristete Stelle bei einem anderen AG anzunehmen..
von
Lena2010
am 18.06.2013, 11:18
Antwort auf:
kann mich das Arbeitsamt zwingen, auch eine unbefr. Stelle anzunehmen?
Ich meinte den neuen Job dann.
Den kannst dann doch kündigen, so dass Du Deine alte Stelle wieder annehmen kannst.
von
Sternenschnuppe
am 18.06.2013, 12:43
Antwort auf:
kann mich das Arbeitsamt zwingen, auch eine unbefr. Stelle anzunehmen?
Weiß auch nicht ganz wo das Problem ist. Das AA kann ja dem möglichen neuen AG nicht vorschreiben dich zu nehmen. Falls du also eine Stelle von denen bekommst - was eh mehr als unwahrscheinlich ist - die unbefristet ist, dann sag das bei einem Vorstellungsgespräch direkt. Oder eben auch wenn du dich schriftlich bei denen bewirbst.
Die Frage ist eher, welcher AG nimmt Dich unter diesen Voraussetzungen. Mal davon abgesehen das meine Erfahrung mit dem AA eher die ist, das die eh keine Stellen an einen weiterreichen sondern man sich selbst bemühen muß. Und dann nachweisen muß das man sich wo beworben hat.
Und ich würde es auch mal so sehen, wenn jetzt bei deinem AG schon gekündigt wird, wer sagt dir denn das du nicht gleich nach dem Wiederkommen auch eine Kündigung bekommst?
Mitglied inaktiv - 18.06.2013, 15:17
Antwort auf:
kann mich das Arbeitsamt zwingen, auch eine unbefr. Stelle anzunehmen?
Müsste natürlich eine Aufhebungsvereinbarung mit meinem alten AG unterschreiben, um einen neuen Arbeitsvertrag abschließen zu können.
von
Lena2010
am 18.06.2013, 20:58
Antwort auf:
kann mich das Arbeitsamt zwingen, auch eine unbefr. Stelle anzunehmen?
Nein, musst Du nicht.
Wenn er Dir keine TZ in Elternzeit ermöglichen kann, dann darf er Dir nur in ganz ganz speziellen Fällen verwehren woanders in Teilzeit zu arbeiten,
Wenn bei Euch eh gekündigt wird wie Du schreibst , dann wäre doch aber eine neue unbefristete Stelle eh super.
Daher verstehe ich Dein Problem nun nicht so wirklich.
Entweder kündigst Du den neuen Job so, dass Du bei Deinem alten AG wieder anfangen kannst, oder eben den alten um dann beim neuen AG zu bleiben.
von
Sternenschnuppe
am 19.06.2013, 20:22
Antwort auf:
kann mich das Arbeitsamt zwingen, auch eine unbefr. Stelle anzunehmen?
Hallo,
es geht darum, dass ich einen richtig guten Arbeitsplatz (er hat eben nur den einen Nachteil, dass ich erst in einem Jahr (nach der EZ) wieder einsteigen kann) mit überdurchschnittlich guter Bezahlung, Ortsnähe und Weiterentwicklungsmöglichkeiten nicht aufgeben möchte - und schon gar nicht für einen deutlich schlechter bezahlten, den ich naturgemäß noch nicht einschätzen kann. Ich möchte also nur einen für ein Jahr befristeten Job annehmen und dann zurückkehren. Meine Frage nochmal also, ob mich das Arbeitsamt theoretisch "zwingen" könnte, einen Aufhebungsvertrag mit meinem aktuellen AG zu schließen, um den neuen, unbefristeten Job anzunehmen?
Danke & Gruß
Lena
von
Lena2010
am 20.06.2013, 15:35