Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann der Jobcenter mich zwingen zu Arbeiten ich als alleinziehende ohne Kinderga

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kann der Jobcenter mich zwingen zu Arbeiten ich als alleinziehende ohne Kinderga

Anna1232

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Hallo kann der Jobcenter mich zwingen mir Arbeit zu Suchen ich als alleinziehende Mutter ohne Kindergarten Platz und meinten das ich Jugendamt anrufen soll und Termin machen weil die mir helfen müssen trotz das ich schon angerufen habe und könnte die Frau von Jugendamt mir nicht helfen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das ist zulässig. Sie haben einen Anspruch, den müssen Sie, notfalls gerichtlich, durchsetzen. Liebe Grüße NB


cube

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Wie alt ist denn dein Kind?


Anna1232

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3 Jahre alt geworden


Sternenschnuppe

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Ja, können sie. Und tun dies sogar recht spät erst. Das Kind hat einen Anspruch auf Betreuung. Was hast Du bisher unternommen um einen Platz zu finden? Hast Du es angemeldet?


Anna1232

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Klar habe ich ihm auf 4 Kindergarten angemeldet und gibt's einfach Platz muss warten der Job kann mir sofort suchen und gleich finden ich weiß das er Anspruch hat nur ich kann nichts für das es kein Platz bekommt deswegen wollte ich fragen wir ist das rechtlich habe anders gehört.


KielSprotte

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Das Kind hat ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Kindergarten oder Tagesmutterplatz. Hast also Glück, dass das Amt nicht schon vor 2 Jahren gekommen ist.


AWonderland

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Das Jobcenter geht im Generell erst ab dem 3 Geburtstag des Kindes auf die Mutter zu und verpflichtet diese zur Arbeit (Ich als 21jährige wollte arbeiten/eine Ausbildung machen und das Jobcenter wollte mir nicht wirklich bei der Vermittlung helfen weil ich ja erst ab dem dritten Jahr müsse ,daher weiß ich das). Wie die anderen schon schrieben hast du das Recht auf einen platz weil dein Kind über 1 ist. Es ist so das du wenn du das Judendamt um hilfe bitten willst bei der Kigaplatz suche du erst selbst tätig werden musst es kann sein das das jugendamt sagt 4 anmeldungen seien zu wenig die wollen ja auch selbst möglichst wenig arbeit haben. Du musst einen annehmbaren Vorschlag den das Jugendamt dir unterbreitet annehmen sonst verfällt dein Anspruch. Zudem hat das Jugendamt nach deinem Antrag 3 Monate Zeit zu suchen bevor du rechtliche Schritte einleiten kannst solltest also schnell !schriftlich! um Hilfe bei der Suche bitten. Das Jobcenter kann dir deine Leistungen kürzen behalte das immer im Hinterkopf. Und dein Kind wird im Kindergarten gefördert und hat Spielkameraden es ist also für dein Kind etwas positives wenn es in den Kindergarten kann.


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