Sehr geehrte Frau Bader, kann man in Sachsen den Anspruch auf Landeserziehungsgeld im 2. Lebensjahr auch aufteilen? Im 3. Lebensjahr finden sich hierzu eindeutige rechtliche Hinweise darauf, im 2. leider nicht. Ich möchte gern die restlichen 4 Monate Landeserziehungsgeld für meine Tochter noch in Anspruch nehmen (2 Monate habe ich bereits nach dem Elterngeld für Juni und Juli 2013 in Anspruch genommen). Vielen Dank für Ihre Antwort!
von charlilly73 am 22.10.2013, 13:46