Alex14
Guten Tag Frau Bader, Die Tochter meines Freundes ist grade 10 Jahre alt geworden. Seine Ex Freundin fängt jetzt an, Das sie mehr Unterhalt haben möchte und wir bekommen die kleine Maus sonst nicht mehr zu sehen. Ihre Begründung des Ganzem ist,.er hat keine Rechte, da er die Vaterschaft nie anerkannt hat. Uns ist bewusst, das wir somit eigentlich keinen Unterhalt zahlen müssten, Nun habe ich die Frage, kann sie als Mutter nach 10 Jahren immer noch zum Jugendamt/Anwalt gehen und die Vaterschaft einklagen? Er sollte nach meinem Wissen, die Vaterschaftsanerkennung nur mit ihrer Zustimmung unterzeichnen können. Aber dazu kam es in 10 Jahren nie, obwohl beide ca 9 Jahre lang nach der Geburt noch zusammen waren und mich macht es einfach stutzig. Er meinte es hat sich nie jemand bei ihm gemeldet, das er die Vaterschaft anerkennen soll, und dadurch kam es auch nie dazu. Ich bedanke mich MfG ALEX
Hallo, für die Anerkennung gibt es keine Frist - anders als bei der Anfechtung. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Da hat Dein Freund aber lange geschlafen. Sie waren fast 10 Jahre nach der Geburt noch zusammen und ihm war nie klar, dass er gar nicht der rechtliche Vater ist? Er sollte die Vaterschaftsfeststellung in die Wege leiten und zwar schnell. Kann er nachweisen, dass er all die Jahre gezahlt hat? Mit Pech hat sie auch noch Unterhaltsvorschuss kassiert den er dann zurückzahlen muss. Er soll auf Feststellung klagen wenn sie die Anerkennung nicht freiwillig unterschreibt und dann auch gleich das Umgangsrecht festlegen lassen sowie das gemeinsame Sorgerecht für das Kind.
Mitglied inaktiv
warum macht es dich stutzig? was vermutest du? früher (und damit meine ich auch schon vor 10jahren) war es halt noch nicht so modern, gleich alles am besten schon bei der zeugung festzulegen und vorzusorgen. solange alles cremig ist und man zusammen ist, fragt ja auch keiner nach unterhalt, umgang etc. meine freundin hat drei kinder mit ihrem lg, da ist keine vaterschaft offiziell anerkannt.... der vater, nicht du und auch nicht ihr, soll den spieß umdrehen. die mutter will geld, also soll sie zum jugendamt gehen und die beistandschaft beantragen. im zuge dessen wird dann schon alles anlaufen, was nötig ist, ggf auch das gsr und AUCH das asr stünde ja evtl zur diskussion.
Pamo
Ja, und es geht natürlich auch ohne Klage wenn die Kindsmutter den Vater verspätet benennt und der Vater dies bestätigt. Ich habe im Bekanntenkreis einen solchen Fall, da wurde mit "Vater unbekannt" gearbeitet um Staatsknete abzugreifen. Die Mutter hat diese Fehlentscheidung mit knapp 20 Jahren später sehr bereut, aber sie hatte Angst den KV mit nachträglichen Unterhaltsforderungen durch das Jugendamt zu verärgern und hat es so stehen lassen. Der Junge kennt seinen Vater, hat aber keine rechtliche Verwandtschaft mit ihm.
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