Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Flowerpower1189

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Sehr geehrte Frau Bader, am 27.02.2017 habe ich meinen Stichtag. Ich würde gerne für drei Jahre in Elternzeit gehen. Ich bin seit mehr als 4 Jahren Vollzeit in einem Betrieb beschäftigt, der weniger als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Nach einem Jahr Elternzeit (spätestens nach 1,5 Jahren) möchte ich wieder Teilzeit arbeiten. Das steht fest. Wenn ich nun bei meinem Chef drei Jahre Elternzeit beantrage und dabei schriftlich festlege , dass ich nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten möchte und mein Chef es mir es schriftlich bestätigt, muss er mich dann auch wirklich nach einem Jahr wieder Teilzeit einstellen? Oder könnte er es mir , wenn es soweit ist verbieten , da der Betrieb weniger als 15 Mitarbeiter hat ? Wenn das der Fall sein sollte , würde ich nur 1,5 Jahre Elternzeit beantragen. Wäre toll , wenn Sie mir weiterhelfen könnten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung, wenn Sie unter 2 Jahren beantragen 2. Sie haben keinen Anspruch auf TZ - wenn der Ag es bestätigt, schon 3. Sie können den Ag bitten, TZ bei einem anderen Ag zu arbeiten Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nimm trotzdem 3 Jahre und teil dem AG den TZ-Wunsch zu. Oder mindestens 2 Jahre, dann geht Verlängern auch ohne Zustimmung des AG. Wenn er keine TZ-Stelle hat kannst Du auch mit seiner Zustimmung innerhalb der EZ woanders arbeiten. Darf dann halt nur kein Konkurrent sein. So bist Du weit flexibler als wie wenn Du nur 1,5 Jahre nimmst und dann warum auch immer doch nicht Vollzeit arbeiten kannst. dann müsstest Du in dem Falle nämlich kündigen, einen Anspruch auf Verlängerung der EZ hast Du bei nur 1,5 Jahren EZ nämlich nicht. Verkürzen kannst Du immer noch, zB auch indem Du dir einen neuen AG suchst und dann kündigst. In dem Falle das Dein AG keine TZ-Stelle hat soll er dir das dann bescheinigen. Sofern Du dann eine Kinderbetreuung nachweisen kannst, hättest Du sogar Anspruch auf ALG1 über die Teilzeitstunden welche du arbeiten kannst/willst - obwohl du in EZ bist. Um dir dann eben innerhalb der EZ bei einem anderen AG eine Teilzeitstelle zu suchen. Dein AG muss schon genau begründen warum und weshalb er keine TZ-Stelle hat. Nach Ende der EZ kannst Du dann schauen ob Du VZ arbeiten willst, Teilzeit bei deinem Ag doch geht oder du dir was komplett neues suchen musst.


mellomania

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man hat das recht, DREI Teile Elternzeit zu nehmen, bis das Kind 8 ist. natürlich kann sie 1.5 jahre nehmen un dann verlängern. warum sollte das nicht gehen? ALLERDINGS nur bei dem jetzigen Arbeitgeber. WENN sie kündigt, und woanders arbeitet, ist die Elternzeit weg. da hat man keinen Rechtsanspruch drauf. war bei mir auch so. NUR da , wo man die Elternzeit erwirtschaftet hat, hat man das recht, sie zu nehmen. der neue arbeitgeber KANN ihr Elternzeit gewähren, MUSS ABER NICHT. sie kann aber, wenn der jetzige AG keine TZ stelle hat, die Elternzeit dort verlängern und WOANDERS bis 30 h die woche arbeiten MIT ZUSTIMMUNG DES AG


SumSum076

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Elternzeit ist nicht an den AG gebunden! Hat man Kinder unter 3 Jahren, kann man bei jedem AG Elternzeit nehmen. Das einzige, was man "verliert", wenn man den AG wechselt, ist "übertragene Elternzeit". Man erwirtschaftet keine Elternzeit! Du kannst auch Elternzeit ab 10.09.2017 nehmen, wenn dein Arbeitsvertrag erst am 1.09.2017 beginnt. Deine Empfehlung mit 1,5 Jahren EZ. Bei der ersten Anmeldung von Elternzeit muss man für einen Zeitraum von 2 Jahren mitteilen, wie man da EZ haben möchte. Meldet man nur 1,5 Jahre an, dann kann der AG davon ausgehen, dass man 6 Monate KEINE EZ haben möchte. Eine Verlängerung kann er daher ablehnen! Gruß Sabine


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