Guten Tag.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit beantragt (9.09.2016 bis 8.09.2017).Wir haben aber erst ab 1.12.2017 einen Kita Platz bekommen.
Ist es möglich die Elternzeit bis 31.12.2017 bei meinem Arbeitgeber zu verlängern?
Vielen Dank für Ihre Antwort
von
Laurettchen
am 13.01.2017, 11:57
Antwort auf:
Kann ich die Elternzeit verlängern?
Hallo,
ja, mit Zustimmung vo AG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2017
Antwort auf:
Kann ich die Elternzeit verlängern?
Da du dich verbindlich für die ersten 2 Jahre festlegen musst, ist die Verlängerung in deinem Fall nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers möglich.
von
chrissicat
am 13.01.2017, 12:28
Antwort auf:
Kann ich die Elternzeit verlängern?
http://www.familie.de/eltern/elternzeit-702138.html
lies mal hier. dein kind ist nach der neuen regelung geboren daher musst du dich NICHT für die ersten zwei jahre festlegen. du hast ein jahr genommen und kannst verlängern. meines wissens. ich arbeite in dem bereich :-) mal gespannt was frau bader sagt
von
mellomania
am 13.01.2017, 12:52
Antwort auf:
Kann ich die Elternzeit verlängern?
Also ich lese überall, dass man sich für die ersten zwei Jahre festlegen muss. Flexibler ist doch nur die Übertragung auf den Zeitraum nach dem 3. LJ geworden, oder?
von
Lebkuchenfrau
am 13.01.2017, 13:45
Antwort auf:
Kann ich die Elternzeit verlängern?
Zwar können jetzt bis zu 24 Monate auf einen Zeitraum vom 3. bis zum 8. Geburtstag übertragen werden, jedoch besagt der Paragraph 16 BEEG, dass man sich für die ersten 2 Jahre festlegen muss.
von
chrissicat
am 13.01.2017, 14:18