Kann ich Zeiten des 3. Jahres Elternzeit übertragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich Zeiten des 3. Jahres Elternzeit übertragen?

Hallo Frau Bader, meine Situation ist wie folgt: Mein 2. Jahr Elternzeit endet am 11.07.2012. Am 01.10.2012 möchte ich wieder Teilzeit anfangen zu arbeiten. Muss also meine Elternzeit vom 12.07.-30.09.2012 verlängern. Der AG würde zustimmen. Meine Frage: Die verbleibenden 9,5 Monate des 3. Jahres würde ich mir gern aufsparen bis zum 8. Lebensjahr meines Kindes. Mein AG sagt, dass ginge nicht, da ich meine jetzige Elternzeit bereits in 2 Teilabschnitt geteilt habe 12.07.10-11.07.12. und 12.07.12-30.09.12 und 2 Abschnitte seien nach Gesetz nur zulässig. Ich solle doch jetzt mein ganzes 3. Jahr nehmen und trotzdem zum 01.10. anfangen. Ansonsten verfällt der Rest sowieso. Das gefällt mir gar nicht. Hat mein AG Recht? Vielen Dank.

von TinaSahin am 03.04.2012, 09:49



Antwort auf: Kann ich Zeiten des 3. Jahres Elternzeit übertragen?

Hallo, man kann auf bis zu vier Abschnitte verteilen. Aber er muss nicht zustimmen, wenn das Kind schon 3 ist Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.04.2012



Antwort auf: Kann ich Zeiten des 3. Jahres Elternzeit übertragen?

Nein, hat er nicht! Du kannst auch auf mehr als 2 Abschnitte verteilen. Dazu brauchst du allerdings die Zustimmung deines AG. § 16 Absatz 1 BEEG "Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich." Gruß Sabine

von SumSum076 am 03.04.2012, 13:02



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