Sehr geehrte Frau Bader,
seid dem 02.06.2013 bin ich in Elternzeit erst einmal für ein Jahr, meine Frage ist, kann ich bevor das Jahr vorbei geht es verlängern?
Man kann gernerell doch drei Jahre nehmen oder?
Wenn ich um ein weiteres Jahr verlängern möchte, wann muss ich mich spätestens um die Verlängerung kümmern?
Danke, für die Beantwortung meiner Frage
MFG
von
Angel-Like78
am 25.09.2013, 12:02
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit nach einem Jahr verlängern?
Hallo,
dies geht nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Einen Anspruch haben Sie nicht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2013
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit nach einem Jahr verlängern?
hast Du dem AG mitgeteilt, daß Du das dritte Jahr später nehmen möchtest?
von
peekaboo
am 25.09.2013, 18:00
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit nach einem Jahr verlängern?
Wenn dein AG zustimmt, kannst du alles machen.
Allerdings muss er einer Verlängerung nur dann zustimmen, wenn du schon 2 Jahre Elternzeit angemeldet hattest.
Wenn du jetzt doch noch auf die 3 Jahre Elternzeit kommen möchtest, kannst du ab dem 2. Geburtstag 1 Jahr Elternzeit nehmen und dir (das musst du aber jetzt schon anmelden) 12 Monate Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus übertragen lassen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.09.2013, 20:28