Sehr geehrte Frau Bader, am 01.08.2013 ist unsere erste Tochter geboren. Mit meinem Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich ab April 2014 40 Stunden monatlich arbeite und ab August 2014 80 Stunden monatlich. Wenn ich nun erneut schwanger bin (Geburtstermin Mitte Oktober 2014), kann der Arbeitgeber dann die vereinbarte Teilzeitarbeit verweigern? Im Juli/ August wäre ich ja dann ohne Einkommen und es hätte ja auch negative Auswirkungen auf die Zahlungen im Mutterschutz, oder? Danke und viele Grüße Cocogy
von cocogy am 14.01.2014, 09:52