Hallo Frau Bader, Ich habe ein paar Fragen bezüglich des Jobs nach der Elternzeit. Ich arbeite seit Sep.2012 bei der Tankstelle auf Vollzeit und bin unbefristet angestellt. Bis Ende Mai 2017 bin ich in Elternzeit 1 Jahr, wurde auch genehmigt. Jetzt würde ich danach gerne dort auf Teilzeit weiterarbeiten. Jedoch kann mir mein AG es noch nicht zusichern. Jetzt meine Fragen: Muss er mich auf Teilzeit beschäftigen, oder wenn nur auf Vollzeit? Wann muss er mir das spätestens mitteilen? Wenn ich selbst kündigen muss, weil er mich nicht weiter beschäftigen kann, bekomme ich dann eine Abfindung? Vielen Dank schonmal im Vorraus! Mama2016
von Mama2016 am 30.08.2016, 18:10