Liebe Frau Bader,
ich habe einen kleinen Bereich von 2 Mitarbeitern mit Budget- und Standortverantwortung. Ich plane nun ab Mitte Mai Mutterschutz und danach 4 Monate in Elternzeit zu gehen. Mein Chef zwingt mich nun für die EInhaltung des Budgets in dieser Zeit zu sorgen. Zudem stimmt er meinen Plänen von 20h teilzeit während Elternzeit nach den 4 MOnaten nicht zu. Welche Rechte habe ich? und muss ich mich wirklich um die Einhaltung des geplanten Budgets kümmern? Habe ich Verpflichtungen zum Job während des Mutterschutzes/ Elternzeit.
vielen Dank vorab
mit freundlichen Grüßen
E.F
von
franczed
am 09.03.2015, 13:08
Antwort auf:
Kann Arbeitgeber mich zur Einhaltung des "Budgets" während Mutterschutz zwingen
Hallo,
wie soll denn das gehen? Sie sind in Mutterschutz/ Elternzeit!
Natürlich können Sie das nicht.
Wollen Sie 4 Mo. in EZ gehen u nach der EZ TZ arbeiten oder länger EZ nehmen und in der EZ TZ arbeiten? Da schreiben Sie widersprüchlich. Besser ist die letztere Variante - schon wegen Kündigungsschutz.
Ob Sie einen Anspruch haben, hängt von der Anzahl der AN ab - und ob der AG betriebliche Gründe dagegen nennen kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.03.2015
Antwort auf:
Kann Arbeitgeber mich zur Einhaltung des "Budgets" während Mutterschutz zwingen
Natürlich musst Du Dich darum NICHT kümmern!
Du bist in Elternzeit und damit ruht das Arbeitsverhältnis. Während des Mutterschutzes nach der Geburt darf er Dich auch GAR NICHT beschäftigen, selbst wenn Du das wolltest! Vor der Entbindung kann man auf den Mutterschutz verzichten, da könntest Du dies z.B. mit angesprochener Teilzeit machen, bist aber nicht dazu verpflichtet.
Ob Dir Teilzeit während der EZ und nach der EZ zusteht hängt von der Größe des Betriebes ab. Wenn Deine Tätigkeit im Betrieb allerdings über Teilzeit nicht zu regeln ist, kann der AG die TZ auch aus betrieblichen Gründen ablehnen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 09.03.2015, 14:36