Hallo Fr. Bader,
ich habe ein neues Schreiben meines AG erhalten, mit der Bitte es zu unterschreiben. Hier steht das ich den Kitazuschuß auch während meiner Elternzeit erhalte. Scheide ich aber während oder direkt nach der Elternzeit aus dem Unternehmen aus oder werde gekündigt, verpflichte ich mich zur Rückerstattung des gezahlten Kitazuschußes während der Elternzeit. Ich muss dazu sagen das in meinem Arbeitsvertrag dieser Passus nicht steht. Da steht nur, dass ich den Kitazuschuß in voller Höhe erhalte. Ist dies rechtens? Was heißt direkt nach der Elternzeit? Darf eine freiwillige Zahlung zurück erstattet werden? Vielen Dank.
von
wobfi
am 19.04.2012, 07:52
Antwort auf:
Ist das rechtens den Kitazuschuß nach einer Kündigung zurück zahlen zu müssen?
Hallo,
während der Elternzeit ruht der Vertrag und es besteht eigentlich keine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kindergartenzuschuss weiterzuzahlen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn es im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Die von ihrem Arbeitgeber vorgeschlagene Regelung unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit. Unzulässig wäre sie nur, wenn sie sittenwidrig wäre. Hierüber entscheidet im Zweifel ein Richter. Ich würde dies als Richter für zulässig erachten, denn eigentlich steht Ihnen der Anspruch ja gar nicht zu.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2012