Hallo,
mein erster Sohn wurde am 4.4.13 geboren. Ab dem 2. Jahr Elternzeit habe ich mit Genehmigung meines ersten AG (unbefristet angestellt) bei einem anderen AG (Firma meiner Eltern) in Teilzeit gearbeitet.
Nun habe ich am 17.1.16 meinen zweiten Sohn geboren.
Bei einem Telefonat mit meiner Krankenkasse gab mir der Herr den Tip, dass ich mal prüfen solle, ob nicht mein erster AG mir auch etwas zu meinem Elterngeld dazu geben muss/soll.
Wie sieht hier die Sachlage aus?
Vorab schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort
von
CoCap10
am 08.03.2016, 16:10
Antwort auf:
In der Elternzeit teilzeit bei anderem AG gearbeitet, nun wieder schwanger
Hallo,
haben Sie die 1. EZ am Tag vor Beginn des 2. Mutterschutzes beendet? Dann haben Sie vollen MG-Zuschuss von AG 1 erhalten.
Mit der Zahlung des EG hat der AG nichts zu tun
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.03.2016
Antwort auf:
In der Elternzeit teilzeit bei anderem AG gearbeitet, nun wieder schwanger
Das Elterngeld zahlt nicht der AG, sondern nur das Mutterschaftsgeld.
Kündige heute noch die Elternzeit bei AG 1 (die Kündigung muss dem heute noch zugehen), dann bekommst du ab Morgen bis Samstag (12.3.16) also noch für 4 Tage Mutterschaftsgeld von AG 1. Denn nach meiner Rechnung endet am 12.3.16 der Mutterschutz.
Elterngeld wird nur nach dem Einkommen bei AG 2 berechnet, da bei AG 1 während der Elternzeit ja nicht gearbeitet hast.
von
ALF0709
am 08.03.2016, 16:27
Antwort auf:
In der Elternzeit teilzeit bei anderem AG gearbeitet, nun wieder schwanger
Es ist erschreckend welch Falschauskünfte man bekommt.
Oder hast Du Dich verschrieben und er sagte Mutterschutzgeld.
Das stimmt, wie schon erklärt.
Weiss Dein AG denn von der Schwangerschaft, hast Du die Elternzeit verlängert?
Du hättest die Elternzeit beenden können und hättest volles Mutterschutzgeld bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2016, 16:52
Antwort auf:
In der Elternzeit teilzeit bei anderem AG gearbeitet, nun wieder schwanger
Danke für die Antworten.
Ich hatte mich verschrieben, natürlich meinte ich Elternzeit.
Folgende Erklärung habe ich am 26.11.15 an mein AG 1 gesendet
"Hiermit beantrage ich die Beendigung der bereits laufenden Elternzeit für mein erstes Kind zum 7.12.2015 (Start Mutterschutz).
Zu dem beantrage ich Elternzeit für mein zweites Kind direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des zweiten Kindes"
Aktuell hat AG2 die Differenz zum Teilzeitgehalt (in der ersten Elternzeit) gezahlt.
Muss AG 1 nun auch noch was zahlen? und wie berechnet es sich?
Falls er was zahlen muss, wie sollte ich hier am besten vorgehen? Anruf in der HR oder lieber schriftlich Kontakt aufnehmen?
Lieben Gruß
von
CoCap10
am 09.03.2016, 17:17