Guten Abend Frau Bader,
ich und mein Partner wohnen in einer gemeinsamen Wohnung. Und stehen gemeinsam im Mietvertrag er als Hauptmieter und ich als Mitmieter. Wirgendwie haben einen gemeinsamen Sohn, wie sieht es aus mit der Wohnung, wenn wir uns trennen? Kann ich dann in der Wohnung wohnen bleiben?
Habe angst bei der Trennung auf der Straße zu sitzen mit dem kleinen! Weil der Vermieter damals gesagt hat ,dass er mir die Wohnung nicht allein vermietet hätte!
P.S. Danke für Ihre tolle Arbeit, die Sie hier leisten
von
Mutterglück 060917
am 24.06.2018, 19:17
Antwort auf:
gemeinsame Wohnung bei Trennung
Hallo,
normalerweise ist es systematisch so, dass, wenn sie sich trennen, der Mietvertrag aufgelöst und ein neuer mit einer der Parteien geschlossen wird. Wenn der Vermieter geäußert hat, er wolle mit Ihnen keinen Mietvertrag schließen, werden Sie sich nach einer neuen Wohnung umschauen müssen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2018
Antwort auf:
gemeinsame Wohnung bei Trennung
Wenn du schon weißt, dass der Vermieter nicht an dich allein vermieten würde, solltest du dich schon mal nach einer neuen Wohnung umschauen, wenn du Trennungsabsichten hast.
von
bellis123
am 24.06.2018, 21:01
Antwort auf:
gemeinsame Wohnung bei Trennung
du musst vor einer trennung unbedingt klären, wie es weitergehen soll/kann.
ausgehend von deinem nick ist das kind noch nicht mal ein jahr alt, du arbeitest wahrscheinlich nicht, ich halte es auch für fragwürdig, dass der vermieter dich als hauptmieter behält.
ganz wichtig ist auch zu klären, bei wem das kind bleiben soll. so manch vater besteht nämlich bei der trennung auf das aufenthaltsbestimmungsrecht und dann sitzt du nicht mit kind auf der strasse, sondern allein.
Mitglied inaktiv - 25.06.2018, 10:24