Sehr geehrte Frau Bader,
mein Mann und ich fragen uns, ob ich Geld im Beschäftigungsverbot erhalte, obwohl ich keinen einzigen Tag gearbeitet habe?! Ich bin Flugbegleiterin und habe gerade die Fluggesellschaft gewechselt, wo ich zum 01.Januar 2014 hätte anfangen sollen. Als ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe, war ich noch nicht schwanger. Mein Arbeitgeber hat zum Glück recht positi reagiert und ich darf nach der Elternzeit wiederkommen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Vorraus!
von
Sternenkind1983
am 24.01.2014, 09:42
Antwort auf:
Geld im Beschäftigungsverbot?
Hallo,
wenn Sie einen wirksamen Vertrag haben - ja!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2014
Antwort auf:
Geld im Beschäftigungsverbot?
Klar, du bekommst genau das, was Du verdienen würdest.
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und aktiv, Du darfst nur nicht hin.
Das Geld bekommt der AG von der Krankenkasse wieder, und es zählt auch beim Elterngeld als Einkommen.
von
Sternenschnuppe
am 24.01.2014, 09:46
Antwort auf:
Geld im Beschäftigungsverbot?
Vielen Dank Sternschnuppe. Du hast uns sehr geholfen!
Muss ich mich um irgendwas kümmern oder regelt das alles der Arbeitgeber? ich mag ihn auch nicht danch fragen, weil mir das irgendwie unangenehm ist, nach Geld zu fragen, obwohl ich nicht gearbeitet habe.
von
Sternenkind1983
am 24.01.2014, 09:52
Antwort auf:
Geld im Beschäftigungsverbot?
Du hast das BV vom Arzt bekommen und beim AG abgegeben ?
Der Vertrag ist unbefristet denke ich mal ?
Dann würde ich nun warten ob Du einen Geldeingang hast und wenn nicht beim AG anrufen und nachfragen.
Eigentlich ist das ein Selbstläufer.
Ich gehe davon aus, dass Du auch nicht am Boden eingesetzt werden kannst ?
von
Sternenschnuppe
am 24.01.2014, 10:47
Antwort auf:
Geld im Beschäftigungsverbot?
Sehr geehrte Frau Bader,
vielen Dank für ihre Antwort. Ich habe einen aktiven, unbefristetetn Vertrag! Liebe Grüße
von
Sternenkind1983
am 29.01.2014, 12:11