Sehr geehrte Frau Bader, nach 1 Jahr Elternzeit möchte ich in Teilzeit auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz wie vorher in Vollzeit eingesetzt werden. Mein Arbeitsgebiet ist in meinem Vertrag genau beschrieben und es gibt keine Öffnungsklausel. Weiterhin bin ich seit 9 Jahren dort beschäftigt und es gibt bereits 2 Mitarbeiterinnen auf einem identischen Arbeitsplatz wie meinem, bei welchen Teilzeit nach der Elternzeit genehmigt wurde. Mein Arbeitgeber bietet mir nun aber nur einen minderwertigen Arbeitsplatz in TZ an und möchte dafür auch einen niedrigeren Stundenlohn zahlen. Muss ich nun das niedrigere Gehalt akzeptieren oder habe ich Andpruch auf meinem alten Stundenlohn?
von VB am 13.02.2016, 17:00