Hallo, Frau Bader!
Ich habe lane im Internet gesucht aber keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden. Ich bin zur Zeit in der 20 SSW, arbeite als Ärztin in eine Krankenhaus. Zur meine Arbeit gehöhren Nacht- und Wochenenddienste. Seit etwa 2 Monate, seit dem das SS bekannt ist mache ich keine mehr. Dadurch hat sich mein Gehalt um etwa 200-350 Euro monatlich veringern. Ich bin Hauptverdiener und das macht sich bemerkbar. Auserdem habe ich sei etwa ein Monat aus gesundheitliche Gründe Teilbeschäftigungsverbot ( arbeite nur 6 Stunde am Tag).
Meine Frage: Laut Muterschutzgesetz soll die Schwangere keine finanzielle Nachteile erstehn, bedeut dass das ich mein Gehalt genau so wie vor dem SS ( ich meine mit Nachtdienste,auch wenn ich keine machen darf) bekommene soll? Wie ist es wenn Teilzeitbeschäftigungsverbot habe? Kann der Arbeitgeber mir nur der Grundgehalt zahlen. Wie gesagt dass ist bei mir dann doch eine erhäbliche finanzielle Nachteil.
Danke für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 31.07.2011, 21:33
Antwort auf:
Gehal bei Wegfall von Nachtdienste und bei Teilbeschäftigungsverbot
Hallo,
die Nachtdiesnte fallen ja auch wegen einem BV weg. Deshalb bekommen Sie den durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wo
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2011
Antwort auf:
Gehal bei Wegfall von Nachtdienste und bei Teilbeschäftigungsverbot
Dir dürfen durch die Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile entstehen.
Eigentlich hättest Du seit Bekanntwerden der Schwangerschaft den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen bekommen müssen !
Auch mit der Stundenreduzierung ändert sich nichts am Lohn, der AG kann sich das von der Krankenkasse auch wiederholen.
Gibt es einen Betriebsrat ? Würde nochmal mit dem Chef ( Personalabteilung ) sprechen, und wenn es nichts bringt zum Betriebsrat.
Mitglied inaktiv - 31.07.2011, 21:49
Antwort auf:
Gehal bei Wegfall von Nachtdienste und bei Teilbeschäftigungsverbot
Arbeite auch im KH und habe ein Berufsverbot. Bei uns gibt es dann einen sogenannten Schwangerschaftsausgleich, so komme ich wieder auf mein Durchschnittsgehalt. Würde da auch auf jeden Fall nochmals nachfragen.
von
sternenfee75
am 01.08.2011, 13:38