Hallo Frau Bader!
Meine Anfrage hat nur indirekt etwas mit meinem Beitrag vom 08.08. zu tun, die Lage ist schon wieder anders.
AG möchte MIR kündigen, vereinbarte Kündigungsfrist seinerseits 3 Monate. Er will mich für die Zeit unter Anrechnung von noch bestehenden Urlaubsansprüchen freistellen, aber nur, wenn er mir das Gehalt für 6 Wochen zahlen brauch, die restlichen 6 Wochen soll ich unbezahlten Urlaub nehmen (bei 2 Kindern!!!).
Wenn ich mich darauf einlassen sollte, wie ist das mit unbezahltem Urlaub? Werden da die Sozialversicherungsbeiträge vom AG weiter gezahlt, und meinen Anteil zahle ich selbst? Wird dieser unbezahlte Urlaub bei der Berechnung vom ALG I als "kein Einkommen" gewertet?
Ich hoffe, meine Frage war nicht wieder zu speziell ;-)
Herzliche Grüße aus Hessen! ohno
von
ohno
am 17.08.2011, 10:39
Antwort auf:
Freistellung u. unbezahlter Urlaub bei Kündigung durch AG
Hallo,
warum sollten Sie sich darauf einlassen? Sie stehen ja in der Zeit dem Arbeitsmarkt mglw. nicht zur Verfügung und bekommen sechs Wochen keinen Lohn (und sind sicherlich auch nicht die ganze Zeit beitragsfrei versichert).Auch haben Sie mglw. eine Lücke im Rentenversicherungslauf.
Er soll Sie entweder bezahlt 12 Wo freistellen o sechs Wochen arbeioten lassen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.08.2011
Antwort auf:
Freistellung u. unbezahlter Urlaub bei Kündigung durch AG
Hallo,
Warum ziehst du überhaupt in Erwaegung das mitzumachen. Lass ihn doch kundigen und sieh dann weiter. Bei der Anrechnung von Urlaub musst du rechtzeitig widersprechen, wenn du anderweitig Urlaub geplant hast und ich würde auch sonst widersprechen.
VG
von
Lina_100
am 17.08.2011, 11:06