Hallo,
wie ist das wen man seit August 2012 arbeitslos ist und bis heute aufgrund probleme mit der arge kein arbeitslosengeld beziehen konnte,und jetzt offiziell seit dem 11.4.13 gesetzlich im mutterschutz ist, da der ET am 23.5.13 ist.hat man dan noch anspruch auf Mutterschaftsgeld, Elterngeld...?
Danke im vorraus
von
deryat
am 13.04.2013, 18:59
Antwort auf:
Frage zum Mutterschaftsgeld
Hallo,
wenn man keinen Arbeitgeber hat, ist man auch nicht im Mutterschutz. Wenn man kein Arbeitslosengeld eins oder zwei bezieht, bekommt man in dieser Zeit ebenfalls keine Leistungen. Dennoch kann man Elterngeld erhalten
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2013
Antwort auf:
Frage zum Mutterschaftsgeld
Beim Elterngeld würde ALG1 eh mit 0 Euro Einkommen gerechnet. Da ist es also egal, ob das ALG ausgezahlt wurde oder nicht...
Zur Berechnung des EG dienen die Monate Mrz 2013 bis Apr 2012 (wird wohl dann der Mindestsatz)
Beim Mutterschaftsgeld? Keine Ahnung!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 13.04.2013, 20:48