frage zu wechselmodell und kindergeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: frage zu wechselmodell und kindergeld

hallo frau bader, mein expartner und ich praktizieren das wechselmodell bei der betreuung unseres kindes. er hat einkommen, ich bekomme derzeit alg2. das kindergeld geht an mich und wird beim alg2 komplett angerechnet. nun äußerte der vater, dass er die hälfte des kindergelds haben möchte. kann man das dann einfach so bei der arge "vermelden"? und wird der mir dadurch dann fehlende betrag durch die arge aufgestockt? ich habe gelesen, dass elternunterhalt vor staatlicher leistung geht und die arge dann das das, was sie mir mehr zahlen müssen vom vater wieder einfordern würde, aber dann wäre das doch total käse, das kindergeld aufzuteilen weil eigentlich ja alles bleibt wie es ist, bloß dass quasi zwischendrin noch eine schleife gedreht wird. da wir ansonsten sehr gut zurechtkommen was das wechselmodell betrifft möchte ich nicht, dass finanzielle aspekte da für unnötigen ärger sorgen :-( und wie würde sowas geregelt, wenn der vater im monat 120 euro schulgeld zahlt, die mutter aber nichts (aber dafür die betreuung in den ferien übernimmt) - ist dann eine aufteilung des beitrags nur 50/50 "fair", oder kann ich sagen, wir haben beide den schulvertrag unterschrieben, du hast soundsoviel mehr als ich und in diesem verhältnis zahlen wir dann den schulbeitrag? sorry falls das etwas wirr ist, wechselmodell ist manchmal etwas kompliziert...

von mama.frosch am 04.10.2012, 18:12



Antwort auf: frage zu wechselmodell und kindergeld

Hallo, wenn er Unterhalt zahlt, wird das angerechnet Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2012



Antwort auf: frage zu wechselmodell und kindergeld

hallo soweit ich weiß wird beim wechselmodell das kg geteilt, hast du denn beim amt angegeben das ich die macht? denn das wird dann wohl anders gerechnet,da ihr ja eine bedrafsgemeinschaft seid, du und das kind. nicht das es da noch einen auf den deckel gibt!

von CKEL0410 am 04.10.2012, 21:12



Antwort auf: frage zu wechselmodell und kindergeld

naja eben, ärger will ich mir auch ncith einhandeln. wir hatten es nach der trennung halt so weiterlaufen lassen dass das kindergeld auf mich geht; und das wird eben voll angerechnet, von daher wäre die arge mit sicherheit nicht begeistert, wenn ich das auf einmal ändern will; andererseits ist natürlich auch verständlich dass mein ex die hälfte des kindergelds möchte.

von mama.frosch am 04.10.2012, 21:15



Antwort auf: frage zu wechselmodell und kindergeld

Aber du bekommst doch sicher auch anteilig Hartz 4 fürs Kind oder? Und das Amt geht davon salis das es bei dir lebt, das meine ich, nicht das Sie zu viel zahlen und es deshalb Ärger gibt.

von CKEL0410 am 04.10.2012, 22:08



Antwort auf: frage zu wechselmodell und kindergeld

nein, das ist alles geregelt so wie es sich gehört. für filius bekomme ich den halben regelsatz und beim wechselmodell lebt das kind ja nun eben nicht "eigentlich" bei dem einen oder anderen elternteil; also bei einem wirklichen wechselmodell.

von mama.frosch am 04.10.2012, 22:15



Antwort auf: frage zu wechselmodell und kindergeld

Wenn Du nur den halben Regelsatz bekommst dann ist es ja schon dokumentiert. Dann sollte es ein leichtes sein auch nur noch das halbe Kindergeld zu berücksichtigen. Alternativ muss Dein Ex das Kindergeld beantragen und gibt Dir halt die Hälfte. Dann würde es fürs Amt ganz wegfallen.

von Sternenschnuppe am 04.10.2012, 22:45



Antwort auf: frage zu wechselmodell und kindergeld

na aber kann ich das einfach so der arge vermelden? und müsste ich unser kind dann ummelden wenn der papa das kindergeld bekäme? er ist bei mir gemeldet.

von mama.frosch am 04.10.2012, 23:14



Antwort auf: frage zu wechselmodell und kindergeld

Ja, ich glaube sicher zu wissen dass das Kind bei demjenigen gemeldet sein muss der das Kindergeld bekommt. Dann ist wieder die Gefahr den halben Regelsatz zu verlieren vielleicht. Mensch wat kompliziert. Kannst da nicht einfach anrufen oder vorbeigehen und das besprechen ? Wenn sie nur den halben Regelsatz zahlen, dann wissen sie ja ums Wechselmodell, haben es so berechnet, dann müsste das mit dem halben Kindergeld für die ja auch schnell zu verstehen sein.

von Sternenschnuppe am 05.10.2012, 08:56



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