Frage:
Ist die Frage, ob die Betreuung der Kinder im Krankheitsfall gewährleistet ist, im Vorstellungsgespräch zulässig bzw. muss sie wahrheitsgemäß beantwortet werden? Ich befinde mich noch in Elternzeit, werde mich aber bald neu bewerben müssen. Vielen Dank im Voraus!
von Laporte am 07.03.2017, 20:11 Uhr

Antwort auf:
Frage bzgl. Vorstellungsgespräch
Hallo,
selbst wenn es eine Frage ist, die nicht wahrheitsgemäß geantwortet werden muss, was machen Sie dann, wenn das Kind, vielleicht sogar noch in der Probezeit, zum ersten Mal krank wird?
Ich bin schon der Meinung, dass man sich grundsätzlich organisieren muss, wie man das dann hin bekommt, zumal jedem Elternteil pro Jahr ja nur zehn Tage zustehen.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2017
Antwort auf:
Frage bzgl. Vorstellungsgespräch
Gegenfrage: Wie gedenkst Du das zu bewerkstelligen, wenn die Kinder krank werden?
von Port am 07.03.2017
Antwort auf:
Frage bzgl. Vorstellungsgespräch
Die Betreuung meiner erkrankten Kinder würden mein Mann oder ich übernehmen. Wir haben keine Verwandten in der Nähe.
von Laporte am 08.03.2017
Antwort auf:
Frage bzgl. Vorstellungsgespräch
Die Frage ist doch, wie es ausschaut, wenn du dich hinstellst "Darauf antworte ich nicht." Anstatt das Gleiche zusagen, wie hier, nämlich, dass das Kind im Krankheitsfall durch dich UND den Vater betreut werden kann. Es ist heutzutage doch normal, dass man nicht gleich Großeltern parat hat, die dann auch Zeit für die Betreuung haben. Wichtig für den AG ist dann doch eher, dass das nicht immer nur durch dich passiert.
LG Lilly
von lilke am 08.03.2017
Antwort auf:
Frage bzgl. Vorstellungsgespräch
Danke. Mir ging es auch nur um die Frage, ob es zulässig ist. Das eine Verweigerung nicht gut ankommt, ist mir bewusst. Ist halt nur komisch, wenn Familienstrukturen eine Einstellungs- oder Ablehnungsgrund beeinflussen. Wie weit darf der Arbeitgeber in das Privatleben eintauchen, um den richtigen Bewerber zu finden. Was wäre, wenn mein Mann im Außendienst wäre und ich hauptsächlich die Kinder betreue? Müsste ich dies erwähnen? Dann hätte ich weniger Chancen eingestellt zu werden.
von Laporte am 08.03.2017
Antwort auf:
Frage bzgl. Vorstellungsgespräch
Das gehört zu der Sorte Fragen, die man nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantworten muss, weil es eine Diskriminierung darstellen könnte. Aber wenn du an dieser Stelle lügst, stehst du nachher auch dumm da, wenn der Krankheitsfall schlußendlich eintritt. (Ich persönlich wähle immer den direkten ehrlichen Weg und bin damit immer bevorzugt worden. Es hat meiner Karriere nicht im geringsten geschadet. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.)
von uriah am 08.03.2017

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