finanzielle Hilfen für alleinerziehende

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: finanzielle Hilfen für alleinerziehende

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mal ein paar Fragen und zwar: Ich bin 32 Jahre alt und alleinerziehende Mutter einer 13 Monate alten Tochter. Ich bekomme Hartz4 und übe einen 400€-Job aus. Mehr kann ich jetzt auch nicht arbeiten, da sich in der Zeit wo ich arbeite meine Mutter um meine Tochter kümmert und mein Vater auch noch krank ist, hat einen Schlaganfall und ist halbseitig gelähmt. Ich bekomme noch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, keinen Unterhalt, da der Kindsvater nicht soviel verdient, braucht er keinen Unterhalt zu zahlen. Mein Elterngeld ist jetzt im Januar 12 ausgelaufen. Daher wollte ich mal nachfragen, ob es noch was anderes gibt, was man als alleinerziehende beantragen kann. Wie ist das, ich habe gelesen, da ich nur bis zum 6. Lebensjahr meiner Tochter Unterhaltsvorschuss bekomme, dass mir dann auch noch bis zum 12. Lebensjahr was zustehen würde. Was muss ich da dann tun um bis zum 12. Lebensjahr dann Unterhaltsvorschuss bekomme? Was kann ich für mein Kind beantragen, wenn das Unterhalt wegfällt? Gibt es Anträge für Kinderbetreuung, wenn ja wo bekommt man die? Kann ich Kindergrundsicherung beantrage, wenn ja, wo bekomme ich den Antrag her? Ab wann kann ich für mein Kind Hartz4 oder Sozialhilfe beantragen? Was mache ich, wenn meine Mutter auch mal ausfällt und ich keinen habe, der auf mein Kind aufpasst, während ich arbeite? Wieviel Urlaubsanspruch habe ich als alleinerziehende bei einem 400€-Job? Das sind erst mal meine Fragen, würde mich freuen, wenn mir da mal geholfen würde. Mit freundlichen Grüße Karina Krug

von Karina79 am 01.02.2012, 07:11



Antwort auf: finanzielle Hilfen für alleinerziehende

Hallo, Unterhaltsvorschuss kann man bis zum 12. LJ erhalten, aber nur bis zu 72 Monate. Ansonsten werden Sie ab dem 3. Geb. wieder anteilig arbeiten gehen müssen, Sie können dann die üblichen leistungen der ARGE beantragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2012



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