Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage:
Ich bin in Elternzeit und arbeite ca. 22h/Woche.
Vor der ersten Schwangerschaft habe ich mit einem unbefristeten Vertrag voll gearbeitet.
Mein Arbeitgeber führt mich nun unter 2 Personalnummern, da mein voller Vertrag ja nur ruht und ich jetzt ja nur teilzeit arbeite.
Das Problem ist, dass die Steuerklasse 1 für die erste Personalnummer "reserviert" ist, welche ja aber ruht, ich verdiene darüber kein Geld. Meine Teilzeitbeschäftigung wird mit Steuerklasse 6 abgerechnet.
An sich wäre das kein Problem, ich würde ja das zuviel gezahlte Geld durch eine Steuererklärung wieder bekommen.
Aber ich möchte noch ein Kind bekommen. Und das Elterngeld wird ja nach Netto-Einkommen berechnet.Das heißt, ich würde wesentlich weniger Elterngeld bekommen, als mir eigentlich zusteht.
Mein Arbeitgeber kümmert sich darum, hat aber bisher noch niemanden gefunden, der ihm helfen kann. Das Lohnprogramm des Betriebes lässt keine Änderung zu und das Finanzamt fühlt sich nicht zuständig und sieht das Problem nicht.
Kann ich selbst etwas tun, um diesen Missstand zu beheben? Oder gibt es im Besten Fall gar kein Problem, da die Elterngeldstellen flexibel genug sind, mit so etwas umzugehen?
Vielen Dank für eine Antwort
Kartoffelbrei
von
Kartoffelbrei
am 17.10.2016, 21:27
Antwort auf:
Falsche Steuerklasse - was kann ich tun
Hallo
Das ist Quatsch, er soll die 1 nehmen.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2016
Antwort auf:
Falsche Steuerklasse - was kann ich tun
Was macht der denn für einen Blödsinn.
Er soll Deinen Vertrag aktivieren in seinem Programm und dann gibt es eine Zusatzvereinbarung über die Reduzierung der Stunden bis zum Ende der Elternzeit.
Alles andere bleit eh wie es ist.
von
Sternenschnuppe
am 17.10.2016, 21:34
Antwort auf:
Falsche Steuerklasse - was kann ich tun
Hallo Sternenschnuppe,
Du meinst damit, die zweite Personalnummer ist Unsinn? Das geht alles über die erste?
Liebe Grüße
Kartoffelbrei
von
Kartoffelbrei
am 17.10.2016, 21:49
Antwort auf:
Falsche Steuerklasse - was kann ich tun
Ja, klar, Du bist doch auch nur ein Mitarbeiter.
Lediglich die Stunden werden angepasst für diese begrenzte Zeit.
Dafür gibt es in der Regel eine Zusatzvereinbarung ZUM Hauptvertrag.
Das war es.
Und mindestens sein Steuerberater sollte das wissen.
Anpassen und rückwirkend die Abrechnungen ändern. Da soll er sich mal schlau machen, das weiß ich nicht genau mit rückwirkend.
Aber die nächste Abrechnung bitte richtig.
von
Sternenschnuppe
am 17.10.2016, 22:19
Antwort auf:
Falsche Steuerklasse - was kann ich tun
Hatte selber in der Elternzeit auch nur einen Änderungsvertrag befristet, Solange es kein Minijobs ist, bleibt die Steuerklasse.
von
sternenfee75
am 17.10.2016, 23:02