Hallo Frau Bader,
ich bin seit kurzem wieder schwanger, befinde mich allerdings derzeit in Elternzeit. Mein Entbindungstermin liegt im Januar, meine 2jährige Erziehungszeit für meine Tochter endet aber erst im September. Ich entbinde also mitten in der laufenden Elternzeit das zweite Kind.
Wie kann/muss ich nun vorgehen, bei der Beantragung einer Elternzeit für das zweite Kind? Kann ich überhaupt Erziehungszeit nehmen, der Zeitraum überschneidet sich ja nun. Bleibe ich automatisch die sich überschneidenden Monate länger weg oder sind diese Monate "verschenkt"?
Und kann ich meinem AG bereits schon jetzt mitteilen, dass ich nicht mehr wieder kommen/kündigen möchte, oder entstehen mir dadurch Nachteile? Eine Teilzeitbeschäftigung sieht mein AG nicht in seinen Möglichkeiten, da wir nur 6 Mitarbeiter haben ist er dazu ja auch nicht gezwungen:(
Danke schon mal
von
maama2812
am 17.05.2013, 15:38
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft während Elternzeit
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2013
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft während Elternzeit
Der Zeitraum überschneidet sich nicht.
Die laufende Elternzeit wird durch die Geburt eines weiteren Kindes nicht automatisch unterbrochen, sondern läuft einfach weiter - wenn du nichts dazu schreibst.
Du kannst deinem AG schon mitteilen, dass du schwanger bist. Du bist durch die Elternzeit und die Schwangerschaft vor Kündigung geschützt.
Kurz bevor der neue Mutterschutz beginnt, unterbrichst du schriftlich deine laufende Elternzeit pünktlich zum Beginn des neuen MuSchu. Damit erhältst du dann das volle MuSchu-Geld. Die frei gewordene Elternzeit kannst du später noch nehmen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.05.2013, 10:01
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft während Elternzeit
Vielen Dank für deine Antwort, die hilft mir schon mal.
Also muss ich die laufende Elternzeit schriftlich dem AG gegenüber für den Mutterschutz unterbrechen? Muss ich das sonst noch irgendeiner Stelle mitteilen, der Krankenkasse oder so?
Die Unterbrechung sind ja dann insgesamt 14 Wochen die ich dann auch noch "über" habe. Aber alles in allem endet ja mein Anspruch am 3. Geburtages des noch nicht geborenen Kindes, einer Übertragung auf einen späteren Zeitraum muss der AG doch gesondert zustimmen, oder?
von
maama2812
am 21.05.2013, 00:12