Er möchte Vaterschaft nicht anerkennen, wird mir Unterhaltsvorschuss gezahlt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Er möchte Vaterschaft nicht anerkennen, wird mir Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Hallo. Ich bräuchte mal ein paar Informationen. Ich bin momentan in der 35ssw. Der Vater des Kindes möchte die Vaterschaft nicht anerkennen und hat auch auf Schreiben vom Landkreis bezüglich der Vaterschaftannerkennung nicht reagiert und die Briefe einfach ignoriert. Das Problem ist, dass der Vater inhaftiert war, jedoch befinder er sich nicht mehr in Haft. Ich weiß nicht ob er sich in einer Therapie befindet oder komplett entlassen wurde und "frei" ist. Ich habe mit einer Dame vom Landkreis besprochen, eine Beistandsschaft einzurichten, falls er sich weiterhin weigern sollte eine Vaterschaftsfeststellung beim Familiengericht beantragt wird. Jedoch frage ich mich, wie die versuchen wollen ihn zu kontaktieren, da seine Nummer nicht mehr aktuell ist und ich nicht weiß wo er sich aufhält. Ich weiß, dass er bei seinen Eltern gemeldet ist, würden die dann ein Brief an seine Eltern schicken? Er ist 23 Jahre, falls das wichtig ist. Außerdem wollte ich fragen, ob mir dann vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss gezahlt wird und ab wann? Erst wenn er die Vaterschaft anerkannt hat oder schon wenn ich einen Antrag gestellt habe, da ich alleinerziehend bin und alleiniges Sorgerecht haben werde. Ich danke für Antworten!

von LucianSerena am 12.06.2014, 19:22



Antwort auf: Er möchte Vaterschaft nicht anerkennen, wird mir Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Hallo, wenn Sie mitwirken (Fall schildern u seinen Namen nennen) gibt es keine Problem. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2014



Antwort auf: Er möchte Vaterschaft nicht anerkennen, wird mir Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Der wird gezahlt ab dem Monat wo Du beantragst und die Dir bekannten Daten von ihm nennst. Um den Rest kümmern die sich. Sag auch wo er inhaftiert war, meist haben Ex-Häftlinge doch noch Bewährung. Da kann das Amt auch den Bewährungshelfer kontaktieren, der findet das sicherlich nicht witzig was sein Schützling treibt. Stehen denn seine Eltern zumindest zum Enkel ? Alles Gute für Dich.

von Sternenschnuppe am 12.06.2014, 19:28



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