Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit für mein 1.Kind. Die Elternzeit endet am 08.03.2015. Zum 26.06.2015 erwarte ich mein 2. Kind. Wie verhält es sich mit der Elternzeit nun? Erweitere ich die Elternzeit vom 1.Kind um ein ganzes Jahr (und unterbreche ich sie ggf. zum Anfang des Mutterschutzes) oder erweitere ich "nur" bis zum Beginn des Mutterschutzes? Und was passiert dann mit den restlichen "Elternzeitmonaten" vom 1. Kind? Ist es auch möglich für das 2. Kind Elternzeit erst nach Ablauf der kompletten Elternzeit (3 Jahre) vom 1.Kind zu beantragen (d.h. ca. 1/2 Jahr nach der Geburt?). Und was ist aus finanzieller Sicht am sinnvollsten? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen
von Gerbera77 am 17.12.2014, 21:29